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Energiewende: Vor- und Nachteile von Photovoltaik

25.07.2022 10:09 Uhr | Lesezeit: 9 min
Photovoltaik_Anlage_Tankstelle_Bauarbeiter
Ehrgeizig: Total setzt auf Solarstromversorgung an Tankstellen.
© Foto: Total Energies/Max Lautenschläger

Photovoltaik ist an sich positiv zu bewerten. Für Tankstellen empfiehlt sich aber dringend eine individuelle Betrachtung. Blinder Aktionismus ist sehr riskant.

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Das Umweltbundesamt findet sie wunderbar. Einzelne Bundesländer lieben sie so sehr, dass sie Unternehmern ihren Einsatz und Gebrauch sogar vorschreiben. Sonnenklar ist, dass Anbieter der Technik eine ganze Liste ihrer Vorteile nennen können. Energieberater jedoch mahnen: Kein blinder Aktionismus! Was also ist dran an der Photovoltaik (PV)? Eine PV-Anlage wandelt Sonnenlicht in elektrische Energie um. Es handelt sich also um erneuerbare Energie und die ist ein zentraler Baustein in der Energiewende. Einzelne Bundesländer setzen große Hoffnung in PV und haben sogar eine Solarpflicht beschlossen. Am konsequentesten setzt sie Baden-Württemberg um: Seit dem 1. Januar 2022 sind auf allen neugebauten Nicht-Wohngebäuden PV-Anlagen vorgeschrieben. In Hessen ist dafür (Stand: Juni 2022) gar keine Solarpflicht geplant. Weitere Bundesländer setzen sie in unterschiedlicher Ausprägung um. Für Unternehmer bedeutet das – neben einem Regelwirrwarr – zunächst einmal einen finanziellen Mehraufwand. Und viele offene Fragen. "Es gibt Fälle, in denen die Solarpflicht einfach nicht umgesetzt werden kann", weiß Wolfgang Kempfle, Geschäftsführer von ESS Kempfle, Anbieter von PV-Anlagen. Als Beispiel nennt er ein sehr verschachteltes Dach oder wenn es nicht genug Sonneneinstrahlung bekommt. "Schatten ist der Feind von Photovoltaik." Es kann also gut passieren, dass eine PV-Anlage nicht einmal ansatzweise wirtschaftlich ist. Aber dennoch installiert werden muss. Zu beachten ist auch die Statik des Daches. Für eine PV-Anlage muss man mit einer Tragfähigkeit von rund 20 Kilogramm pro Quadratmeter rechnen. Wenn aber nun ein Gebäude unter Denkmalschutz steht und die Statik nicht ausreicht? Oder die nötige Elektrik nicht nachgerüstet werden kann? "Das weiß niemand. Dann steht Baurecht beziehungsweise Denkmalschutz gegen die Solarpflicht. Hier muss dann wohl eine Einzelfallentscheidung getroffen werden", so Kempfle.

Die Einspeisevergütung

Energieberater Frank Schaffhirt wird sehr deutlich: "Die Idee hinter der PV-Pflicht ist durchaus positiv. Aber leider nicht zu Ende gedacht." Da ist zum Beispiel die Einspeisevergütung. Als die ersten PV-Anlagen installiert wurden, war die Einspeisevergütung noch sehr hoch: Im Jahr 2010 betrug sie (bei einer Leistung von zum Beispiel 10 kWp) über 32 ct/kWh. "Da hat es gar keinen Sinn gemacht, selbst den Strom zu verbrauchen", sagt Schaffhirt. Heute beträgt die Einspeisevergütung gerade einmal bei 6,43 ct/kWh. Damit liegen die Vergütungssätze häufig unter den Erzeugungskosten – und der Betreiber verliert mit jeder eingespeisten kWh Geld! Mit dem neuen "Osterpaket 2022" der Bundesregierung ist eine höhere Einspeisevergütung von >16 Ct/kWh geplant, aber noch nicht verabschiedet. Das könnte die Sichtweise wieder komplett auf den Kopf stellen. Sicher ist, dass das EEG, das die Vergütung festlegt, noch in diesem Jahr überarbeitet wird. 2023 wird es dann ein komplett neues EEG geben. Schaffhirt rechnet mit weiteren Verpflichtungen, aber auch weiteren Anreizen wie Förderungen oder Zuschüsse für die Errichtung von PV-Anlagen.

Die Amortisationszeit

Im Netz kursieren Werte von wenigen Jahren, in denen sich eine PV-Anlage amortisieren soll. Oft ist dann aber die Rede von der energetischen Amortisation, nicht von der finanziellen. Laut Umweltbundesamt beträgt die energetische Amortisationszeit für PV-Anlagen nur ein bis zwei Jahre. Das bedeutet, nach spätesten zwei Jahren produziert die Anlage mehr Energie, als für Herstellung, Betrieb und Entsorgung nötig sind. Vorausgesetzt die Anlage arbeitet einwandfrei und ist nicht aus Zwang heraus zum Beispiel im Schatten platziert. Wobei selbst dann die PV-Anlage energetisch gesehen einen Vorteil gegenüber fossilen Energieträgern wie Kohle oder Erdgas hat, denn fossile Kraftstoffe amortisieren sich energetisch niemals. Nun aber zur finanziellen Amortisationszeit. Und die beträgt sechs bis zehn Jahre. Die zusätzliche Installation von Batteriespeichern verlängert den Zeitraum. Ein Blitzschutz kann auch schnell mit rund 10.000 Euro zu Buche schlagen. Für Tankstellenbetreiber heißt das: "Eine PV-Anlage macht nur Sinn, wenn der Betreiber mit einem Weiterbestand der Anlage von mindestens zehn Jahren ausgehen kann. Und das gilt selbst in Zeiten von Energiepreisen in Rekordhöhen", betont Schaffhirt. Im laufenden Betrieb seien die Kosten dann recht überschaubar. PV-Anbieter Kempfle spricht von rund einem Prozent Wartungskosten pro Jahr. Die Leistungsfähigkeit einer PV-Zelle sei extrem stabil. "Die ältesten PV-Anlagen sind jetzt 20 Jahre alt. Und sie funktionieren wie neu. Das ist vergleichbar mit der Solarzelle eines Taschenrechners, die funktioniert auch nach vielen Jahren immer noch einwandfrei." Er verschweigt nicht, dass eventuell mal ein Kabel getauscht werden muss oder der Wechselrichter. Alles in allem aber hält Kempfle eine PV-Anlage für eine "sehr dankbare Maschine".

Größenwahn ist völlig fehl am Platz

Grundsätzlich gilt zwar: Je größer die PV-Anlage ist, desto günstiger ist sie. Aber Energieberater Schaffhirt warnt eindringlich vor bloßem Aktionismus. "Viele Anbieter von PV-Anlagen verfolgen das Ziel, so viel wie möglich PV auf den Dächern zu installieren – sinnvoll ist aber so viel wie nötig zu installieren, das heißt den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage so hoch wie möglich anzusetzen, nicht die Stromerzeugung an sich." Stichwort EEG und Einspeisevergütung: Der Betreiber verliert Geld, anstatt etwas einzunehmen.

Stolperfallen

Zu allererst sollte die Frage geklärt werden, wer den Strom verbraucht und wer die PV-Anlage errichtet/betreibt, auch in Verbindung mit den Vorgaben der jeweiligen Klimaschutzprogramme. Schaffhirt erläutert: "Grundsätzlich sollte der Betreiber der PV-Anlage namensidentisch mit dem Verbraucher des Stroms sein, um eine Weiterleitung von Strom an Dritte oder den Status eines 'kleinen Energieversorgers' zu vermeiden. Eigentümer einer Tankstelle sind deutlich im Vorteil, da sie den selbst erzeugten Strom auch selbst verbrauchen." Häufig wird in der Tankstellenbranche bei Pachtstationen das Modell untersucht, dass die Mineralölgesellschaft eine PV-Anlage auf dem Stationsdach errichtet. Der produzierte Strom wird dann entweder komplett an Dritte verkauft – also den Pächter der Station –, der Pachtvertrag wird in eine Hellverpachtung umgewandelt oder aber der Pächter übernimmt den Betrieb der PV-Anlage und zahlt der MÖG eine Pacht. Vor der Installation einer PV-Anlage muss unbedingt ein Blick in die laufenden Lieferverträge beziehungsweise die AGB des Stromanbieters geworfen werden. „In den Verträgen kann es Bedingungen geben, dass der Kunde durch die Installation einer PV-Anlage schadensersatzpflichtig wird oder der Versorger die Verträge außerordentlich kündigen kann", sagt Schaffhirt. Aber eine Tankstelle wird in der Regel niemals mit einer PV-Anlage autark von der externen Stromzufuhr sein, eine Restmenge an Strom muss immer zugekauft werden. Der Energieberater prophezeit, dass die Einschränkungen in den Lieferverträgen in den kommenden Monaten aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation an den Energiemärkten „extrem zunehmen“ werden und dass "Kunden mit Eigenerzeugungsanlagen für den Zukauf der Reststrommengen zum Teil mit extrem hohen Preisen rechnen müssen, welche Sie ohne Erzeugungsanlage nicht hätten". Versorger schützen sich vor erheblichen negativen Auswirkungen und wirtschaftlichen Schäden, indem sie das Risiko auf die Kunden übertragen. "Gerade auch der letzte Satz zeigt, dass durchaus auch die Energieversorger ein erhebliches wirtschaftliches Risiko im Rahmen der Energiewende zu tragen haben", schließt Schaffhirt.

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