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Preisexplosion beim Sprit: Bundesregierung stärkt Kartellamt

06.04.2023 08:06 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt soll nun ein neues Eingriffsinstrument bekommen und eine sogenannte Sektoruntersuchung einleiten können.
© Foto: Oliver Berg dpa/lnw

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des Wettbewerbsrechts mit einer Stärkung des Bundeskartellamts beschlossen. Das verlautete aus Regierungskreisen. Das Kartellamt soll künftig in Märkte eingreifen können, falls der Wettbewerb gestört ist. Das Ziel: mehr Wettbewerb. Für Verbraucher könnte das sinkende Preise bedeuten.

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Die Bundesregierung will die Befugnisse des Bundeskartellamts im Kampf gegen überhöhte Preise stärken. Fachressorts einigten sich nach langen Verhandlungen auf entsprechende Gesetzesänderungen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte vor einem Jahr vor dem Hintergrund einer Preisexplosion beim Sprit angekündigt, die Befugnisse des Kartellamts erheblich ausweiten zu wollen. Konkret geht es um eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

Das Bundeskartellamt soll nun ein neues Eingriffsinstrument bekommen und eine sogenannte Sektoruntersuchung einleiten, wenn "starre Preise" oder andere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt ist. Bisher aber hätten Sektoruntersuchungen mit einem Bericht des Kartellamts geendet.

Künftig solle die Behörde bei Störungen des Wettbewerbs verschiedene Maßnahmen anordnen können. So sollen Marktzugänge erleichtert und Konzentrationstendenzen gestoppt werden, in Extremfällen Unternehmen entflochten werden können. Im Fall von Kartellrechtsverstößen solle zudem die Abschöpfung von daraus entstandenen Vorteilen deutlich erleichtert werden – also Unternehmensgewinnen.

Kartellamt untersuchte das Raffineriegeschäft

Ende November hatte das Bundeskartellamt mitgeteilt, bei einer Untersuchung des Raffineriegeschäfts in Deutschland seien bislang keine Anzeichen für verbotene Preisabsprachen der Mineralölgesellschaften entdeckt worden. Anlass war ein Zwischenbericht zu einer Untersuchung über eine "nachhaltige Entkopplung" der Tankstellenpreise von der Entwicklung des Rohölpreises in den Wochen und Monaten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Diese Entwicklung lasse sich nicht allein auf Kostensteigerungen zurückführen, so Behördenpräsident Andreas Mundt. Man könne aber nur einschreiten, wenn ein Anfangsverdacht auf ein kartellrechtswidriges Verhalten vorliege.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Entscheidend ist, dass eine Behörde nicht die Möglichkeit erhält, Märkte unabhängig von der Politik zu definieren. Dies könne nicht Aufgabe einer Behörde sein. "Zwar spielt das Bundeskartellamt eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von Wettbewerb. Die Entscheidung, nach welchen Regeln gespielt wird, liegt jedoch bei der Politik."

IHK kritisiert die Reform

Kritik an der geplanten Reform kam aus der Wirtschaft. Der Chefjustitiar der Deutschen Industrie- und Handelskammer,  Stephan Wernicke, sprach von einem Paradigmenwechsel hin zur staatlichen Marktgestaltung als letztes Mittel. "Rechtmäßiges Handeln schützt Unternehmen nicht mehr vor staatlicher Intervention, sobald das Bundeskartellamt in seinem weiten Ermessen den Wettbewerb über einen längeren Zeitraum als gestört ansieht." Damit verlasse die Bundesregierung die bewährten Grundprinzipien des Europäischen Wettbewerbsrechts.

Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie, kommentierte: "Deutschland ringt derzeit an vielen Stellen um seine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit diesem nationalen gesetzgeberischen Alleingang schwächt die Bundesregierung den Standort weiter."

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