Preis runter – Verluste rauf: Ab dem 1. Mai um 00.00 Uhr gilt eine Absenkung der Energiesteuer um 14,04 Cent je Liter (rund 17 Cent brutto). Doch die Politik ignoriert laut bft (Bundesverband freier Tankstellen und unabhängiger Deutscher Mineralölhändler) ein zentrales Problem: Kraftstoff wird bereits beim Einkauf versteuert. Bestände in den Tanks sind daher noch zum alten, höheren Satz versteuert – ohne jeglichen Ausgleich. Die Folge: Mittelständische Tankstellenbetreiber werden sehenden Auges in eine unzumutbare Zwangslage manövriert, entweder die Tanks zum 30. April um 24 Uhr Tanks leerlaufen zu lassen und Kundenunzufriedenheit zu riskieren oder ein Verlustgeschäft in Kauf zu nehmen.
"Politisch einfach – operativ unfair"
Die Politik erzeugt damit die Erwartung sofort sinkender Preise, sieht aber keinen steuerlichen Ausgleich für bereits höher versteuerte Bestände vor. Dieses Problem ist bereits aus dem Jahr 2022 bekannt. Eine vom bft geforderte Stichtagsregelung mit steuerlichem Ausgleich für Altbestände wurde nicht umgesetzt. Damit bleibt die finanzielle Last der Maßnahme bei den Tankstellen hängen.
Auch das Ende der Steuersenkung birgt Risiken: Vor dem 1. Juli sind Hamster-Effekte zu erwarten, während steigende Preise danach nicht sofort weitergegeben werden können. Erneut drohen wirtschaftliche Nachteile für die Stationen.
Forderung: Realitätsnahe Politik statt Symbolmaßnahmen
Aus Sicht der Branche zeigt sich ein strukturelles Problem: Staatliche Eingriffe in den Kraftstoffmarkt ohne Berücksichtigung von Lagerbeständen, Logistik und Stichtagen führen zu massiven Verwerfungen. Solche Verwerfungen gäbe es nicht, wenn der Gesetzgeber im Vorfeld mit der Mineralölbranche reden würde, anstatt über sie.
Der bft fordert:
- einen steuerlichen Ausgleich für Bestände
- und einen dauerhaften Resilienzmechanismus für krisenbedingte Markteingriffe
"Die Politik verspricht einfache Lösungen, ignoriert aber die Realität der Lieferkette. Die Rechnung zahlt der Mittelstand", so der bft. "Ohne Ausgleich wird die Entlastung zur Belastung für den Mittelstand, und das für eine Entlastung von durchschnittlich 10,70 Euro pro Haushalt.* Damit führt die Energiesteuerabsenkung nur eine äußerst begrenzte Wirkung im Alltag mit sich und dient allenfalls als kurzfristiges Entlastungsmittel."
*vgl. Kurzstudie der RWTH Aachen zur Wirksamkeit des Tankrabatts