"Die Reduzierung der Steuerlast in Krisenzeiten ist folgerichtig, um Verbraucher und Wirtschaft zu entlasten. Aber die Bundesregierung darf die Entlastung nicht so konstruieren, dass sie am Ende zulasten von Tankstellen und mittelständischen Händlern geht", erklärt Daniel Kaddik, Hauptgeschäftsführer des bft. "Genau dieses Problem hatten wir bereits 2022 – und es wiederholt sich jetzt."
Besonders kritisch ist aus Sicht des bft der Zeitpunkt der geplanten Maßnahme. Der Start fällt auf ein langes Wochenende. Der 1. Mai ist ein Feiertag, anschließend folgt das Wochenende mit stark eingeschränkten Liefermöglichkeiten. Gerade in einer solchen Lage müssten die Tanks an den Stationen zur Versorgungssicherung eigentlich gut gefüllt sein.
"Hier liegt der Kern des Problems", so Kaddik. "Für eine sichere Versorgung müssten die Tankstellen zum 1. Mai eigentlich volle Tanks haben. Auf der darin enthaltenen hohen Energiesteuer bleiben sie ohne Ausgleich aber sitzen. Wer vernünftig bevorratet, trägt das wirtschaftliche Risiko. Wer Bestände niedrig hält, riskiert Versorgungsprobleme." Eine Verschiebung auf den 4. Mai könnte zumindest für etwas Erleichterung sorgen, auch wenn das Kernproblem bestehen bleibt.
Der bft warnt deshalb vor einem gefährlichen Zielkonflikt: Versorgungssicherheit erfordert volle Tanks – die Steuersenkung ohne Ausgleich bestraft aber genau diese Bevorratung. Dadurch drohen nach Einschätzung des Verbandes Verwerfungen in der Logistik und mögliche Versorgungsengpässe. Wenn Tankstellen versuchen, steuerliche Verluste zu vermeiden und ihre Bestände vor dem Stichtag niedrig halten, während gleichzeitig die Erwartungen auf sinkende Preise ab dem 1. Mai steigen, kann es regional zu Trockenständen und Nachversorgungsproblemen kommen. "Die Politik schürt Erwartungen auf sofort sinkende Preise, denkt aber die Realität der Lieferkette nicht zu Ende", sagt Kaddik.
Aus Sicht des bft ist besonders problematisch, dass sich das Muster aus 2022 wiederholt. Schon damals hatte der Verband davor gewarnt, dass eine befristete Energiesteuersenkung ohne Entlastungs- und Nachversteuerungsregelung zu erheblichen Verwerfungen bei Beständen, Logistik und Preisweitergabe führen würde. Statt aus diesen Erfahrungen zu lernen, drohe nun erneut eine Lösung, bei der die praktische Last auf den Mittelstand verlagert wird.
Der bft fordert deshalb eine klare, planbare Stichtagsregelung mit Erstattung und Nachversteuerung oder zumindest einen steuerlichen Bestandsausgleich für bereits versteuerte Altbestände. Nur so könne die Entlastung beim Verbraucher ankommen, ohne die wirtschaftlichen Lasten einseitig auf Tankstellen und Händler abzuwälzen.
Zugleich sieht der bft in der aktuellen Debatte einen weiteren Beleg dafür, dass Deutschland einen steuerlichen Resilienzmechanismus braucht. Ein solcher Mechanismus müsse in Krisenzeiten schnell greifen, aber von Anfang an regeln, wie mit Altbeständen, Versorgungssicherheit und Weitergabe umzugehen ist. "Wer Kraftstoffe in Krisenzeiten steuerlich entlasten will, muss Lagerbestände sauber behandeln und die Logistik mitdenken", so Kaddik.