Zuständigkeit für 12-Uhr-Regel geklärt: Landkreise und kreisfreien Städte

07.06.2026 14:29 Uhr | Lesezeit: 1 min
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Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) wertet künftig auch die Einhaltung der sogenannten 12-Uhr-Regel aus.
© Foto: Stadtratte/Gettyimages

Bußgelder zwischen 5 und 100.000 Euro drohen bei Verstößen gegen die 12-Uhr-Regel. Wie das Bundeskartellamt dabei hilft, Verstöße zu ahnden und wer für die Ahndung von Verstößen und die Durchführung entsprechender Bußgeldverfahren zuständig ist.

Die Landesregierung Sachsens will Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel an Tankstellen kontrollieren und schneller ahnden. "Die 12-Uhr-Regelung soll Transparenz und Verlässlichkeit schaffen, und deshalb müssen wir auch dafür sorgen, dass sie eingehalten wird", sagte Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD). Bei Verstößen gegen das Verbot mehrfacher täglicher Preiserhöhungen drohen Bußgelder von fünf Euro bis zu 100.000 Euro. 

Die beim Bundeskartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) wertet künftig auch die Einhaltung der sogenannten 12-Uhr-Regel aus. Jede Abweichung wird dann den zuständigen Landesbehörden mitgeteilt.

Die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Vollzugsbehörden übernehmen die Ahndung von Verstößen und die Durchführung entsprechender Bußgeldverfahren. Das sächsische Wirtschaftsministerium werde gemeinsam mit den Zentralen Bußgeldstellen die weiteren Verfahrensschritte abstimmen und die Landkreise sowie kreisfreien Städte bei der Umsetzung unterstützen, hieß es weiter.

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