Rücknahmepflicht von E-Zigaretten: Was jetzt zu tun ist

19.06.2026 09:27 Uhr | Lesezeit: 3 min
Interzero Rücknahme E-Zigarette
Interzero bietet für die Umsetzung der neuen Rücknahmepflicht ein speziell auf E-Zigaretten abgestimmtes Rücknahmesystem an.
© Foto: Interzero

Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) gelten ab 2026 erweiterte Rücknahmepflichten für den Handel. Tankstellen müssen Einweg-E-Zigaretten, wiederaufladbare und nachfüllbare E-Zigaretten, Pods mit Akkuanschluss sowie elektronische Tabakerhitzer (Heat-not-Burn-Geräte) zurücknehmen.

Die Rücknahmepflicht von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzer (Einweg-E-Zigaretten, wiederaufladbare und nachfüllbare E-Zigaretten, Pods mit Akkuanschluss sowie elektronische Tabakerhitzer, Heat-not-Burn-Geräte) gilt seit dem 1. Juli und ändert deren Handhabung im Handel grundlegend. MCS hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst

Was bedeutet das für Händler?

  • Kunden dürfen die genannten Geräte kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgeben – unabhängig von der Verkaufsfläche.
  • Die Rücknahmepflicht gilt auch für Geräte, die aktuell nicht im Sortiment geführt werden, sofern sie in den vergangenen sechs Monaten angeboten wurden.
  • Die Rückgabe darf nicht an den Kauf eines neuen Geräts gekoppelt werden.
  • Die Rücknahmepflicht gilt auch für den Vertrieb über den Fernabsatz.
  • Händler, die nach dem 30. Juni 2026 keine E-Zigaretten oder elektronischen Tabakerhitzer mehr anbieten, sind nicht rücknahmepflichtig.

Für die Umsetzung der neuen Rücknahmepflicht bietet der Dienstleister Interzero ein speziell auf E-Zigaretten abgestimmtes Rücknahmesystem an. Ziel ist es, den organisatorischen Aufwand für Händler so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Wie sich der Ablauf gestaltet und viele weitere Informationen dazu gibt es auf www.mcs.eu/blog.

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