Die Bundesregierung plant auf dem Verordnungsweg – und damit ohne jede parlamentarische Beteiligung – das Verbot von insgesamt 13 Zusatzstoffen in E-Zigarettenliquids, darunter Menthol. Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) lehnt ein Mentholverbot in E-Zigaretten entschieden ab. Ein solches Verbot biete keinen nachweisbaren gesundheitlichen Mehrwert, gefährde den legalen Markt, schwäche den Verbraucher- und Jugendschutz und konterkariere darüber hinaus das Ziel der Schadensminderung für erwachsene Raucher.
Reemtsma ist BVTE-Mitglied und teilt die Position vollumfänglich. "Man horcht auf, wenn Bundeskanzler Friedrich Merz in Davos beklagt, Deutschland und die EU seien die 'Weltchampions der Überregulierung' geworden – während parallel dazu evidenzpolitisch fragwürdige, faktische Verbote von Verbraucherprodukten vorbereitet werden, etwa beim Zusatzstoff Menthol. Ein solcher, schlecht begründeter Markteingriff ist ordnungspolitisch inkonsistent und ökonomisch absolut kontraproduktiv. Absehbare Folgen sind ein noch stärker wachsender Schwarzmarkt, massive Verbraucher- und Jugendschutzrisiken, sehr hohe Steuerausfälle und problematische Substitutionseffekte bis hin zur Rückkehr zur klassischen Zigarette", kommentiert Christian Cordes, Reemtsma Director Corporate & Legal Affairs DACH.
Seit Jahrzehnten bewährt
Wie der BVTE betont, ist Menthol seit Jahrzehnten ein bewährter Aroma- und Inhaltsstoff, der unter anderem in Lebensmitteln, Arzneimitteln und Inhalationsprodukten eingesetzt wird – auch in E-Zigaretten-Liquids. Menthol spiele eine zentrale Rolle dabei, Rauchern den Umstieg von der Tabakzigarette auf die potenziell schadensreduzierte E-Zigarette zu ermöglichen. Bis zu 80 Prozent der am Markt verfügbaren E-Liquids enthalten Menthol.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2019 eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) von 4 mg Menthol pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Für einen erwachsenen Menschen mit 70 kg Körpergewicht entspricht dies einer gesundheitlich unbedenklichen Tagesdosis von bis zu 280 mg Menthol, rechnet der BVTE vor. Beim Konsum handelsüblicher E-Zigaretten werde diese Menge deutlich unterschritten. Selbst bei hoch dosierten Menthol-Liquids würden bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 2 ml Liquid lediglich rund 30 Prozent der ADI erreicht. Die aufgenommene Mentholmenge entspricht dabei etwa dem Konsum von rund 15 Hustenbonbons oder Minzkaugummis und stellt kein Gesundheitsrisiko dar.
Faktisch werden Liquids verboten
Ein nationales Mentholverbot für E-Zigaretten käme faktisch einem Produktverbot gleich. Bis zu 80 Prozent der derzeit erhältlichen E-Liquids wären nicht mehr verkehrsfähig.
Gleichzeitig droht ein massiver Anstieg des Schwarzmarktes. Schon heute stammt ein erheblicher Anteil Einweg-E-Zigaretten aus illegalen, nicht regulierten Quellen. Ein Mentholverbot würde kriminelle Strukturen und ausländische Online-Anbieter stärken, die die bestehende Nachfrage nach mentholhaltigen Produkten bedienen würden. Für den legalen E-Zigaretten-Handel in Deutschland drohen weitere schmerzhafte, existenzgefährdende Umsatzeinbußen, dem Staatshaushalt der Ausfall dringend benötigter Tabaksteuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.
Kein anderer EU-Mitgliedstaat hat ein spezifisches Mentholverbot für E-Zigaretten eingeführt. Ein nationaler Sonderweg würde den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt grundlos einschränken und unterläuft EU-weit harmonisierte Regelungen.