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Verstöße gegen Mehrwegangebotspflicht: DUH startet juristische Verfahren

08.07.2023 00:01 Uhr | Lesezeit: 3 min
Mehrweg-Kaffeebecher von Esso und Tchibo
Mehrwegangebote gehören in vielen Unternehmensketten noch nicht zum Angebot.
© Foto: Esso

Laut eines Tests des Vereins verstoßen zahlreiche große Unternehmensketten gegen die vor einem halben Jahr inkraftgetretene Mehrwegsangebotspflicht. Die DUH startet nun rechtliche Schritte.

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Zahlreiche große Unternehmensketten sowie deren Franchisenehmer verstoßen die Mehrwegsangebotspflicht, die vor einem Jahr inkraftgetreten ist, zeigt das Ergebnis stichprobenartiger Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Juni bei 27 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen. Fast zwei Drittel der getesteten Filialen waren betroffen. Nun geht die DUH juristisch gegen Unternehmen und Franchise-Händler von Backwerk, Dunkin Donuts, Vapiano, Sausalitos, Yoko Sushi, Cineplex, UCI Kinos, Bäckerei Wiedemann und andere vor. Ziel sei es, eine Wiederholung der festgestellten Verstöße auszuschließen, hieß es.

Die von Umweltministerin Steffi Lemke angekündigten Nachbesserungen der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie hält die DUH für nicht ausreichend, um umweltfreundliche Mehrwegverpackungen zum neuen Standard zu machen. Die Angebotspflicht für Getränke- und Essensverpackungen in der Gastronomie werde ohne eine Einwegabgabe von mindestens 20 Cent auf jedes Geschirrteil zahnlos bleiben. Das von der DUH seit langem geforderte Einwegverbot für den Vor-Ort-Verzehr und die angekündigte Schließung eines Schlupflochs zur Umgehung der Mehrwegpflicht durch Einweg aus Pappe oder Aluminium seien jedoch erste richtige Schritte.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sieht in dem "katastrophalen" Ergebnis "um eine klare Tendenz, Mehrweg regelrecht zu boykottieren. Selbst wenn Mehrweg angeboten wird, ist das Angebot häufig unvollständig oder schlecht gemacht mit beispielsweise deutlich überhöhten Pfandbeträgen. Kontrollen der Behörden finden nach unserer Kenntnis, wenn überhaupt nur vereinzelt statt. Die wenigen von den Behörden festgestellten Verstöße werden nicht oder kaum spürbar sanktioniert. Solange die verantwortlichen Behörden den Vollzug der Mehrwegpflicht nicht ernst nehmen, tun die Gastronomieunternehmen es auch nicht. Die Bundesländer müssen endlich entschieden gegen Umweltsünder vorgehen. Bis dahin werden wir unsere Testbesuche und die juristische Verfolgung von Verstößen weiter fortsetzen."

Das Verpackungsgesetz sieht neben den Angebotspflichten auch die Information der Kunden über das Mehrwegangebot vor. Dagegen wurde in mehr als einem Drittel aller von der DUH getesteten Filialen verstoßen. Kundinnen erhalten meist wenige, schlecht wahrnehmbare oder gar keine Informationen über Mehrwegalternativen. In keiner Filiale hat das Personal aktiv auf Mehrweg hingewiesen, kritisieret die DUH.

Hier gelangen Interessenten zu den Ergebnissen der Testbesuche der DUH. 

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