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BDMV: HVO ist vom CO2-Preis ausgenommen

11.04.2024 10:01 Uhr | Lesezeit: 1 min
Schriftzug HVO
HVO darf nun frei verkauft werden - und zwar ohne CO2-Aufpreis.
© Foto: Robert Schmiegelt/Geisler-Fotopress/picture alliance

Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mitteilt, entfällt die CO2-Steuer für den klimafreundlichen HVO-Diesel.

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Mit der Änderung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (10. BImSchV) per Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. April 2024 dürfen öffentliche Tankstellen HVO100 frei verkaufen. Zugleich werden auch die Kraftstoffe B10 und E-Diesel in Reinform zugelassen. 

Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gestern mitteilte, ist HVO vom CO2-Preis ausgenommen. "Biogene Kraftstoffe auf Basis von tierischen beziehungsweise pflanzlichen Ölen und Fetten sind seit 2023 im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) meldepflichtig. Für biogene Kraft- und Brennstoffe wird der Emissionsfaktor mit Null angesetzt, sofern diese die Anforderungen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung erfüllen. Eine Anwendung des Emissionsfaktors von Null hat zur Folge, dass für den biogenen Kraftstoffanteil keine Zertifikate zu erwerben sind und demzufolge auch keine Erhöhung der Kosten beim Endverbraucher anfällt", heißt es.

Weitere Informationen liefert das BMDV online.


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