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Nächster, logischer Schritt: Bft fordert den Wegfall der CO2-Besteuerung von HVO

25.03.2024 07:12 Uhr | Lesezeit: 2 min
Daniel Kaddik, Geschäftsführer beim bft
Daniel Kaddik, bft-Geschäftsführer: "HVO ist so gut wie CO2-neutral."
© Foto: Simon Blackley

Der Bundesverband freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler (bft) begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat im Zuge der Annahme der 10. BImschV den Weg für den freien Verkauf der von HVO und B10 als klimafreundlichere Alternative frei gemacht hat. Gleichzeitig fordert der bft nun auch den nächsten, logischen Schritt zu gehen.

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Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat B10 als klimafreundlichere Kraftstoffalternativen angenommen. Daniel Kaddik, bft-Geschäftsführer sagt dazu: "Die Anpassung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zur CO2-Abgabe würde dazu führen, dass diese bei HVO wegfallen kann, denn die Lenkungswirkung dieser Steuer ist erfüllt. HVO ist so gut wie CO2-neutral. Beim Wegfall der CO2-Abgabe von 12,04 Cent und der Mehrwertsteuer, die auf die Abgabe fällig wird, Damit würde HVO etwa 14 Cent pro Liter günstiger. Nach Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, in denen HVO schon längst getankt werden kann, läge der Preis in Deutschland auf Höhe des fossilen Diesel bzw. leicht darüber." 

HVO hat auch ein großes Potenzial in der Speditions- und Logistikbranche, der bft geht davon aus, dass 80 Prozent der HVO-Nutzung gewerblich sein wird, was für die Defossilisierung  der Logistikbranche auch mit Blick auf die Kunden – Stichwort nachhaltig unterwegs – sehr wichtig ist. 

Kaddik bedauert, dass der Vorstoß aus Bayern keine Mehrheit gefunden hat. „Der bft empfiehlt weiterhin, dass Benzin E5 nicht mehr gesetzlich von den Tankstellen vorgehalten werden muss . Damit wäre der Platz an den Zapfsäulen frei für HVO. Die Kraftstoffsorte Benzin E5 ist motortechnisch nicht mehr relevant.“



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