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Widerstand: JET verweigert Kartellamt Auskunft über Preisbildung

25.06.2012 13:04 Uhr
Jet sieht sich nicht als Teil des Oligopols und verweigert die Auskunft.

JET sieht sich nicht als Teil eines marktbeherrschenden Oligopols und behindere keine Wettbewerber. Die Untersuchung des Kartellamtes sei daher unberechtigt. Das Kartellamt muss nun über das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen.

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Bei den Verfahren gegen die fünf großen Mineralölkonzerne wegen der Benzinpreise ist das Bundeskartellamt auf Widerstand gestoßen. ConocoPhilipps, Betreiber der JET-Tankstellen, will den Wettbewerbshütern keine Auskunft über seine Preisbildung geben. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ/Montag) berichtete. Jet sei der einzige Konzern, der sich dem Auskunftsersuchen verweigere, sagte eine Kartellamtssprecherin am Montag in Bonn.

Das Kartellamt muss nun über das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen. "Wir müssen unser Verfolgungskonzept, Verdachtsmomente und Zahlen offenlegen. Das wird die ganze Sache verzögern", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Zeitung. Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass die Ölkonzerne BP, ExxonMobil, ConocoPhillips, Shell und Total ihre Marktmacht gegen freie Tankstellen wettbewerbswidrig ausspielen. Diese müssten für den Treibstoff teilweise mehr bezahlen als die Kunden an den Tankstellen der fünf Konzerne. Das Kartellamt hatte im April förmliche Auskunftsbeschlüsse versandt, in denen es die Konzerne zu zusätzlichen Informationen über die Treibstoffpreise aufforderte.

ConocoPhillips will dieser Aufforderung nicht folgen. "Jet ist nicht Teil eines marktbeherrschenden Oligopols und behindert keine Wettbewerber. Die aktuelle Untersuchung des Kartellamtes ist daher unberechtigt", zitierte die "FAZ" einen Konzernsprecher. Das Kartellamt bleibe dabei, dass ConocoPhillips zusammen mit den anderen vier Konzern ein solches Oligopl bilde, sagte die Kartellamtssprecherin.

Die Bundesregierung will die Konzerne verpflichten, Benzinpreise und Bezugspreise ab Raffinerie regelmäßig an das Kartellamt zu melden. Für die laufenden Ermittlungen kommt diese erst im nächsten Jahr geplante Regelung zu spät. (dpa/beg)

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