THG-Quote: Regierungsentwurf bietet Perspektiven für erneuerbare Kraftstoffe

18.12.2025 14:29 Uhr | Lesezeit: 3 min
Golf V wird mit E10 betankt
Super E10 könnte 15 Jahre nach Markteinführung in Deutschland zum Standardkraftstoff werden.
© Foto: BDBe

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote. Allerdings sollten die THG-Quotenvorgaben bis 2030 stärker angehoben und die strikte Anrechnungsbeschränkung für nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse gelockert werden. 

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Insbesondere die vorgesehene Fortschreibung der CO2-Minderungsvorgaben über das Jahr 2030 hinaus sowie strengere Regelungen zur Betrugsprävention seien positive Zeichen für die Biokraftstoffbranche und den Klimaschutz im Verkehrssektor. Allerdings sollten nach Ansicht des BDBe die THG-Quotenvorgaben bis 2030 stärker angehoben und die strikte Anrechnungsbeschränkung für nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse gelockert werden, um die Klimaschutzpotenziale erneuerbarer Kraftstoffe zügig auszuschöpfen. 

"Der Gesetzentwurf, der jetzt nach monatelanger Debatte innerhalb der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, setzt einen grundsätzlich positiv zu beurteilenden langfristigen Rahmen für die CO2-Minderung im Verkehr bis 2040", so Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. Gleichzeitig bedauert er, dass die neuen Vorgaben für zwingende Vor-Ort-Kontrollen zur Eindämmung betrügerischer Praktiken erst ab 2027 ihre Wirkung entfalten können. "CDU/CSU und SPD sollten im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren den Deckel zur Anrechnung nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse lösen und damit die Vorgaben des eigenen Koalitionsvertrages umsetzen. Die geltende nationale Obergrenze geht unnötigerweise über die unionsrechtlichen Vorgaben der Erneuerbaren Energien Richtlinie hinaus und sollte angehoben werden." Dies würde angesichts des weiterhin erheblich zu schleppend verlaufenden Markthochlaufs der Elektromobilität dazu beitragen, die Emissionseinsparziele im Verkehr in den nächsten Jahren zu erreichen.

Änderung der 10. BImSchV

Gleichzeitig spricht sich der BDBe dafür aus, die verpflichtende Vorhaltepflicht für Benzin, das lediglich einen geringen Prozentsatz an Bioethanol enthält, wie in allen anderen europäischen Ländern auch, in Deutschland durch eine Änderung der 10. BImSchV zu streichen. "Super E10 könnte damit 15 Jahre nach Markteinführung auch in Deutschland zum Standardkraftstoff werden, wodurch kurzfristig höhere Beimischungen erneuerbarer Kraftstoffe und somit höhere CO2-Einsparungen möglich wären", so Gerig abschließend. 

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