Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) sieht im aktuellen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) wichtige Elemente für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor. Positiv bewertet der Verband, dass das Umweltministerium einen ersten Schritt unternehmen will, um gegen den Betrug bei fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Drittländern vorzugehen. Die Frist zur Stellungnahme für Verbände und Unternehmen zum Referentenentwurf endet am heutigen Freitag (18.).
Was im Gesetzesentwurf fehlt
"Kontrollen durch deutsche Behörden und Wegfall der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe sind entscheidend, um Betrug vorzubeugen und die heimische Biokraftstoffindustrie vor unfairem Wettbewerb zu schützen", stellt Elmar Baumann klar, VDB-Geschäftsführer. "Was im Entwurf des Umweltministeriums fehlt, ist ein behördliches Registrierungsverfahren für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe. Die Registrierung ist zwingend notwendig, um gegen falsche Angaben vorzugehen und sicherzustellen, dass deutsche Behörden für ihre Kontrollen jederzeit Zugang zu den benötigten Informationen haben."
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Sachlich falsch, klimapolitisch kontraproduktiv
Als sachlich falsch und klimapolitisch kontraproduktiv bewertet der VDB den Vorschlag, die Obergrenze für die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse zu senken. "Auf den Klimaschutzbeitrag von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse kann auf absehbare Zeit nicht verzichtet werden. Da der Energieverbrauch im Verkehr zukünftig sinkt, muss die prozentuale Obergrenze schrittweise angehoben werden, um weiter das Klimaschutzpotential der Anbaubiomasse zu nutzen", sagt Geschäftsführer Baumann. "Biodiesel aus Rapsöl ist der mengenmäßig bedeutendste Biokraftstoff aus deutscher Produktion. Er liefert nicht nur hohe CO2-Einsparungen, sondern auch Koppelprodukte wie Eiweißfuttermittel und sichert Tausende Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung im ländlichen Raum."
Um die Marktverwerfungen infolge betrügerischer Importe zu beheben und hierzulande wieder Investitionssicherheit für Erneuerbare Energien im Verkehr zu ermöglichen, muss die Gesetzesänderung definitiv zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, fordert Baumann. Dies mache eine Beschleunigung des Verfahrens erforderlich.