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Urteil: Ein Porsche ist ein Porsche

13.05.2014 17:40 Uhr
Porsche Boxster_S
OLG Hamm: Ein "ruckhaftes Bremsverhalten" ist vom Hersteller so gewollt.
© Foto: Porsche

Das OLG Hamm stellt klar, dass "spürbares Schalten und Bremsen" bei einem Porsche Boxster S kein Mangel ist.

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Es gibt Menschen, die kaufen einen Porsche Boxster S, weil er ein echter Sportwagen ist. Und es gibt Menschen, denen muss ein gerichtlich bestellter Sachverständiger vor dem Oberlandesgericht Hamm erklären, dass an ihrem neu gekauften Boxster S alles in Ordnung ist, obwohl er sich wie ein echter Sportwagen verhält.

Unter den Experten dürfte die Klage einer Firma aus Essen für einige Lacher gesorgt haben. Deren Geschäftsführer hatte seinen geleasten Porsche Boxster S im Wert von 76.000 Euro beanstandet: Das Fahrzeug beschleunige ruckhaft und bremse stotternd ab. Er wollte die Rückabwicklung des Kaufvertrages erreichen.

Nach sachverständiger Begutachtung des Fahrzeugs stellte das OLG Hamm fest: Das gerügte Schaltverhalten beruht auf technische nicht zu beanstandenden, typischen Besonderheiten eines Porsche Boxster S (Az.: 28 U 162/13).

Vom Hersteller gewollt

Im Klartext: Wenn der unwissende Boxster-Käufer ein ruckhaftes Bremsverhalten moniert, ist das vom Hersteller gewollt: Das automatische Getriebe des Sportlers schaltet beim Bremsen zurück und gibt zwischen den Gangstufen selbstständig Zwischengas. Beim Gasgeben schaltet der Boxster zurück (ebenfalls beanstandet), um eine unmittelbare Beschleunigung zu ermöglichen.

Gerade das hätten Händler und Hersteller sogar beworben, führt das Gericht weiter aus. Dem zu Grunde liegenden Prospektmaterial sei zu entnehmen, dass das Fahrzeug "straffe und unmittelbare" Schaltvorgänge zeige. Salomonisch heißt es dann noch in der Gerichtsmeldung: Die beanstandeten Fahrweisen würden von Erwerbsinteressenten nicht generell als Nachteil bewertet. Die Richter wiesen die Klage ab und bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen. (sp-x)

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