Für den Negativpreis "Schmuggelzigarette der Woche" hat der BVTE (Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse) diesmal die limitierte polnische Sommeredition der L&M Blue Label "Nasze Lato" (auf Deutsch "Unser Sommer") ausgewählt. Anders als bei vielen zuvor vorgestellten Beispielen handelt es sich dabei nicht um eine Fälschung, sondern um eine für den polnischen Markt bestimmte Originalpackung.
Die Packung erinnert an ein Phänomen, das insbesondere in Ferienzeiten eine Rolle spielt: den Kauf günstigerer Zigaretten im Ausland. Erhebliche Preisunterschiede zwischen den europäischen Tabakmärkten führen dazu, dass regelmäßig im Ausland versteuerte Zigaretten nach Deutschland gebracht werden. Polen zählt dabei seit Jahren zu den wichtigsten Herkunftsländern von Zigaretten, die legal im Ausland versteuert und anschließend hierzulande konsumiert werden.
L&M ist eine der wichtigsten aus Polen stammenden Zigarettenmarken
L&M gehört zu den beliebtesten Zigarettenmarken in Deutschland und zählt hinter Marlboro zu den bekanntesten internationalen Marken. Nach den Ergebnissen der Ipsos-Entsorgungsstudie zählt L&M zu den fünf wichtigsten aus Polen stammenden Zigarettenmarken, die in Deutschland gefunden werden. Die hohe Bekanntheit der Marke und die starke Nachfrage machen L&M sowohl für grenzüberschreitende Einkäufe als auch für organisierte Schmuggel attraktiv.
Die Echtheit der vorgestellten Packung lässt sich einfach überprüfen. Neben den vorgeschriebenen Warnhinweisen trägt sie eine polnische Steuerbanderole mit individueller Nummerierung und einen scanbaren Code, deren Angaben über ein polnisches Online-Portal kontrolliert werden können. Zusätzlich ist auf der Packung der EU-weit verpflichtende Track-&-Trace-Code angebracht. Beide Systeme sollen dazu beitragen, den Weg von Tabakwaren nachvollziehbar zu machen und Fälschungen sowie den illegalen Handel einzudämmen.
Auf den Eigenbedarf achten
Die Packung ist damit zwar eindeutig als Originalware erkennbar. Wer solche Zigaretten über die Grenze nach Deutschland bringt, sollte jedoch die geltenden Vorschriften zu Eigenbedarf und Richtmengen beachten. Als Eigenbedarf gelten Tabakwaren nur dann, wenn sie ausschließlich für den persönlichen Verbrauch der reisenden Person vorgesehen sind. Die kostenlose Weitergabe an Freunde oder Familienangehörige zählt nicht dazu.