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THG-Quote: Biokraftstoffindustrie begrüßt Einigung im Umweltausschuss

19.05.2021 12:46 Uhr
THG-Quote: Biokraftstoffindustrie begrüßt Einigung im Umweltausschuss
Elmar Baumann (Geschäftsführer beim VDB): "Biokraftstoffe können mittel- bis langfristig verstärkt in Anwendungen eingesetzt werden, in denen die Anwendung batterieelektrischer Antriebe schwerfällt, insbesondere im Straßengüterverkehr und in der Landwirtschaft."
© Foto: VDB

"Die Umweltpolitiker im Bundestag haben eine wegweisende Entscheidung für mehr Klimaschutz im Verkehr getroffen", meint Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie.

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Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) begrüßt den heute (19. Mai) im Umweltausschuss des Bundestages getroffenen Kompromiss zur Fortentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Die wegweisende Entscheidung stärke Industrie und Landwirtschaft in Deutschland, so der VDB. Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB: „Wir begrüßen, dass die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes mit Leben gefüllt werden. Außerdem kommt Deutschland auch dem Ziel näher, die europäischen Vorgaben zum Klimaschutz einzuhalten."

Die THG-Quote soll bis zum Jahr 2030 auf 25 Prozent steigen. Die Bundesregierung hatte dagegen eine Quotenhöhe von lediglich 22 Prozent vorgesehen. Der Hochlauf vor 2030 wurde vergleichmäßigt. Dadurch können nach Berechnungen des VDB bis 2030 über 50 Millionen Tonnen mehr Treibhausgase eingespart werden als im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen. "Diese Gesetzgebung entfaltet Signalwirkung auch für Forschung und Entwicklung im Bereich klimafreundlicher Kraftstoffe", sagte Baumann. „Die Quote steigt in jährlichen Schritten berechenbar an. Durch den Minderungspfad werden die Emissionen im Verkehr deutlich gesenkt – nicht nur bei Neufahrzeugen mit Elektromobilität, sondern auch im großen Fahrzeugbestand. Dafür ist entscheidend, dass die eingesetzten Kraftstoffe weniger Treibhausgase ausstoßen. Genau dafür setzt die jetzt fortentwickelte THG-Quote einen Anreiz."

Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölindustrie, den Treibhausgasausstoß der von ihr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe im Jahr 2020 um sechs Prozent zu senken. Dazu setzen die Mineralölunternehmen bisher zumeist Biokraftstoffe ein, sie können sich auch Elektromobilität, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff anrechnen lassen. Diese Quote steigt bis 2030 auf 25 Prozent, wobei es auch Mehrfachanrechnungen gibt, um bestimmte Antriebe oder Rohstoffe besonders zu fördern. Zum Beispiel wird Elektromobilität dreifach auf die Quote angerechnet. Biokraftstoffe aus Palmöl werden bereits ab dem Jahr 2023 nicht mehr gefördert. (bg)

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