Unternehmen des sogenannten Flüssiggas-Kartells sollen 244 Millionen Euro Geldbußen zahlen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verschärfte die vom Bundeskartellamt festgesetzten Bußgeldbescheide in Höhe von 180 Millionen Euro deutlich. Wie das Gericht am Dienstag (16. April) mitteilte, hatten die betroffenen Unternehmen zwischen 1997 und 2005 vereinbart, sich keine Bestandskunden abzuwerben.
Wechselwilligen Kunden seien daher abschreckend hohe Angebote unterbreitet worden. Zur Kontrolle ihrer illegalen Absprachen hätten sich die Unternehmen über Kundenanfragen gegenseitig informiert. Leidtragende seien vor allem kleinere Gewerbe- und Haushaltskunden gewesen, die Standardtanks bis 2,9 Tonnen nutzen.
Preise bis zu 100 Prozent erhöht
Durch die Absprachen soll rund die Hälfte des deutschen Flüssiggas-Marktes kontrolliert worden sein. Die Preise waren durch die Kartellbildung um bis zu 100 Prozent überhöht, hatte das Kartellamt festgestellt. Die Bußgelder fielen bis zu 85 Prozent höher aus als vom Bundeskartellamt festgesetzt. Ursache sei, dass das Gericht von noch höheren Profiten durch die Kartellbildung ausgegangen sei. Zudem seien Dauer und Schwere der Tat stärker berücksichtigt worden. Außerdem handele es sich bei dem Gas um ein "Gut der Daseinsvorsorge". Pro Unternehmen werden dem Urteil zufolge zwischen 35 und 100 Millionen Euro fällig.
Sechs Unternehmen wurden verurteilt, gegen vier weitere wurde das Verfahren abgetrennt (Az.: VI-4 Kart 2-6/10 OWi). Die Entscheidung nach fast drei Jahren Verhandlungsdauer ist noch nicht rechtskräftig und Beschwerde beim Bundesgerichtshof möglich. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, begrüßte das Urteil als klares Signal gegen Kartell-Taten. (dpa/beg)
Oberlandesgericht Düsseldorf: Flüssiggas-Kartell soll 244 Millionen zahlen
Jahrelang galt offenbar das Versprechen, sich gegenseitig keine Kunden abzujagen. Nun hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Strafen gegen das sogenannte Flüssiggas-Kartell deutlich verschärft.