Die Welt ist ungerecht: Da fasst sich ein Mensch ein Herz und klaut – und dann wird er auch noch dabei ertappt! Ach, du Schreck, wie fühlt sich der Mensch jetzt schlecht. Das ist doch wohl eindeutig Strafe genug. Unglaublich, hätte Tankstellenbetreiber Frank Schumacher aus Waldbronn diese Sichtweise nicht Schwarz auf Weiß von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe so bestätigt bekommen. Staatsanwältin Dr. Stephanie Egerer-Uhrig begründet ihre Entscheidung, von der Strafverfolgung eines heranwachsenden Tankstellenbetrügers abzusehen, wörtlich so: „Der Beschuldigte ist bereits hinreichend beeindruckt durch die Entdeckung der Tat und der Beschuldigte ist geständig und hat die Schadenssumme an die Geschädigte gezahlt. Seine Zahlungsunfähigkeit beruhte auf den Eintritt von Arbeitslosigkeit und der noch nicht erfolgten Zahlung von Arbeitslosengeld.“ Frank Schumacher, Vorstandsmitglied des ZTG und Vorsitzender der Fachgruppe Tankstellen in Baden-Württemberg ist entsetzt: „Der Beschuldigte hat an meiner Tankstelle getankt, spazierte dann zum Kassierer und sagte dem, dass er nicht bezahlen könne. Er unterschrieb eine Schuldanerkenntnis, und versprach, das Geld innerhalb der nächsten 24 Stunden vorbei zu bringen. Was er nicht tat. Nach vier Tagen erstatteten wir Anzeige bei der Polizei. Dort war der junge Täter kein Unbekannter: Aus dem Gedächtnis nannte der Polizist Schumacher sogar das Geburtsdatum des Mannes. Ganz offensichtlich kommt der aus problematischen Familienverhältnissen, fiel bereits mehrfach unangenehm auf und wurde vom Polizisten als „so etwas wie ein Stammkunde“ auf der örtlichen Polizeiwache bezeichnet. Von alledem ist im Schreiben der Staatsanwältin nichts zu lesen. Und auch die Begleichung des Schadens ist laut Schumacher nicht so einsichtig geschehen, wie behauptet. Schumacher: „Die Polizei hatte den Mann auf die Wache einbestellt und ihm klar gemacht, dass er wegen dieser doch eigentlich kleinen Summe ein Betrugsverfahren angehängt bekommt. Er solle doch retten was zu retten sei und mir das Geld geben. Freiwillig und reuig hat der mir den Sprit jedenfalls nicht bezahlt!“ Schumacher empfindet die Begründung der Staatsanwältin als Schlag ins Gesicht eines jeden Unternehmers und Bürgers. „Es kann doch nicht sein, dass Arbeitslosigkeit als Grund ausreicht, andere um ihr Geld zu betrügen. Und wenn Ertapptwerden schon Strafe genug ist, dann brauchen wir uns auch nicht zu wundern, dass Ladendiebstahl, Tankbetrug und andere Straftaten als Kavaliersdelikte betrachtet werden.“
Mitleid für Betrüger: Ertappt werden ist Strafe genug!

Ein Mann zahlt einfach nicht den Sprit an einer Tankstelle. Und wird ertappt. Ach, der Arme. Eine Staatsanwältin findet, ertappt werden sei Strafe genug. Und erspart dem Täter ein Strafverfahren wegen Betrugs.