Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg warnt seine Mitglieder vor unseriösen Unternehmen, die versuchen, Betriebe zu einem Gewerbeeintrag auf ihrer Internetplattform zu bewegen. Als Beispiele nennt der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Carsten Beuß, das Fachregister Wirtschaft und Unternehmen, das Gelbe Branchenbuch und die Allgemeine Gewerbeverwaltung. Im Anschreiben des Fachregisters Wirtschaft und Unternehmen heißt es, die Grunddaten eines KFZ-Betriebes – also Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer – würden auf der Webseite www.registerwu.de „kostenfrei veröffentlicht“. Wünsche ein KFZ-Betrieb die Veröffentlichung ergänzender Informationen, solle er das „beigefügte Formular für einen kostenpflichtigen Auftrag“ ausfüllen. Dass ein Onlineinserat im Jahr stolze 1.011 Euro exklusive Mehrwertsteuer kostet, wird nur im Kleingedruckten erwähnt und ist schwer zu erkennen. Misstrauisch macht den Verband zudem, dass auf www.registerwu.de bisher keine Firmeneinträge zu sehen sind. Ähnlich undurchsichtig sind die per Fax verschickten Angebote von Gelbes Branchenbuch. Auch dieser Herausgeber eines Unternehmensregisters weist zunächst darauf hin, dass eine Grundlistung mit Anschrift auf www.gelbes-branchenbuch.info kostenfrei ist. Erst in einem kleinen Kastentext werden mögliche Interessenten darauf aufmerksam gemacht, dass sie jährlich 739 Euro netto löhnen müssen, um eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse hinterlegen zu können. Die Allgemeine Gewerbeverwaltung geht noch dreister vor: Sie verschickt per Fax rechnungsmäßig aufgemachte Offerten. Diese könnten beim Empfänger den Eindruck erwecken, er müsse binnen sieben Tagen einen Betrag von 442,68 Euro bezahlen. Nur an einer Stelle merkt die Allgemeine Gewerbeverwaltung an, dass es sich bei dem Formular um ein Angebot handelt. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Thorsten Winkler rät Betrieben, die ein solches Angebot erhalten haben, nichts zu unterschreiben oder zu bezahlen. Wer bereits Opfer der Abzocker geworden ist, kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. „Man sollte den Firmen eine Frist setzen, innerhalb der sie bestätigen müssen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Oft schrecken die Herausgeber dann zurück, widerrufen den Vertrag und übernehmen noch die Anwaltskosten“, erklärt der Jurist. (ag)
Gewerbeeinträge: Vorsicht, Abzocke!

Dubiose Herausgeber von Gewerberegistern locken mit undurchsichtigen Angeboten für einen Firmeneintrag im Internet.