Was die "Lebensmittel Zeitung" berichtete, dürfte auch die Zigarettenhersteller hierzulande freuen: Ein US-Gericht hat die Pflicht, Schockbilder auf Zigarettenpackungen ab 2012 anzubringen, vorerst gestoppt. Der Richter argumentierte: Der Warnhinweis verstoße wahrscheinlich gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, dass auch für die Zigarettenkonzerne gelte. Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Die Einführung der Anti-Raucher-Warnungen verhindert bis dahin eine einstweilige Verfügung. Für den Bezirksrichter seien die Schockbilder nichts anderes als werbliche Hinweise auf die "offene Antitabakkampagne" der US-Regierung, führt die "Lebensmittel Zeitung" aus. Die Tabakindustrie zu zwingen, bei dieser Werbung mitzuspielen, verletze möglicherweise ihr Recht auf freie Meinungsäußerung. Und dieses Recht garantiert die US-Verfassung, konkret verankert im Artikel 1. Gesundheitsschützer wollen, dass ab September 2012 in den USA auf mindestens der Hälfte der Produktfläche farbige Hinweise kommen. Und zwar drastische Motive, die vor den Gefahren des Tabakkonsums warnen. Solche Schockbilder auf Zigarettenpackungen gibt es bereits in Großbritannien, Irland und Spanien. Australien will eine ähnliche Pflicht Mitte 2012 einführen. Gegen die geplante US-Vorschrift hatten unter anderem die US-Konzerne R.J. Reynolds, Lorillard, Liggett und Commonwealth Brands geklagt. Die gerichtliche Klärung kann Jahre dauern, wobei letztlich der Oberste Gerichtshof abschließend urteilen könnte, schätzt die "Lebensmittel Zeitung". Spannend bleibt, inwieweit sich die EU von dieser Entwicklung beeinflussen lässt. Denn sie will ja die Tabak-Produktrichtlinie verschärfen. Bisher stehen die Schocker auf der Schachtel in den EU-Plänen noch drin. (lebensmittelzeitung.net/kak)
Gerichtsurteil in den USA: Stopp für Schocker auf der Schachtel
Die Tabakindustrie braucht keine Werbung gegen sich selbst zu machen. Das meint ein US-Bezirksrichter, der die Vorschrift vorerst abschmetterte, Bildwarnhinweise auf Zigarettenpackungen drucken zu müssen.