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Erheblicher Nachholbedarf: Bundestag billigt schärfere Regeln gegen Geldwäsche

02.12.2011 09:16 Uhr
Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt und wird mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft.
Das Gesetz wird verschärft, aber Tankstellenbetreiber müssen keinen extra Geldwäsche-Beautragten berufen.
© Foto: photos.com

Nach kritischen Stimmen aus der Wirtschaft hat der Bundestag aber den ursprünglichen Regierungsentwurf an einigen Stellen noch einmal entschärft. So bleibt es Tankstellenbetreibern erspart, einen speziellen Geldwäsche-Beauftragten berufen zu müssen.

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Geldwäsche soll in Deutschland strenger verfolgt werden. Mit großer Mehrheit verabschiedete der Bundestag am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz. Die neuen Regeln, die noch vom Bundesrat gebilligt werden müssen, sehen unter anderem eine Anhebung der Bußgelder vor. Zudem werden die Meldepflichten für Steuerberater, Immobilienmakler und Spielbanken verschärft. Damit reagiert Deutschland auf die Kritik der Europäischen Union (EU) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die der Bundesrepublik bei der Bekämpfung der Geldwäsche erheblichen Nachholbedarf bescheinigt hatten. Schätzungen zufolge waschen Kriminelle in Deutschland jedes Jahr mehr als 50 Milliarden Euro. Nach kritischen Stimmen aus der Wirtschaft hat der Bundestag aber den ursprünglichen Regierungsentwurf an einigen Stellen noch einmal entschärft. So bleibt es vielen Einzelhändlern und Freiberuflern erspart, einen speziellen Geldwäsche-Beauftragten berufen zu müssen. In besonders anfälligen Branchen soll die Aufsichtsbehörde aber befugt sein, die Benennung eines Geldwäsche-Beauftragten zu verlangen. Hintergund: Was ursprünglich vorgesehen war Geplant war, dass gewerbliche Händler mit mehr als neun Beschäftigten zwingend einen Geldwäschebeauftragten berufen müssen. Außerdem sollte der Vertrieb von sogenannten Prepaid-Karten an Tankstellen mit einer Bagatellgrenze versehen wurde. Bisher sollte jeder Kunde identifiziert werden, der eine Prepaid-Karte kauft oder auflädt. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und hat stattdessen beschlossen, dass eine Identifizierung bis zu einem Guthaben der Karte von 100 Euro nicht erforderlich ist. Handelt es sich um eine wieder aufladbare Prepaid-Karte, so darf der Höchstbetrag von 100 Euro pro Monat nicht überschritten werden. (dpa/beg)

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