Arbeitgeber müssen künftig einen triftigen Grund vorweisen, um Arbeitsverträge immer wieder zu befristen. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt kann die anhaltende Befristung von Arbeitsverhältnissen im Einzelfall rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam sein (7 AZR 443/09). Auf einen Missbrauch können etwa eine sehr lange Gesamtdauer oder eine ungewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Verträgen deuten. Das Bundesarbeitsgericht antwortete mit seinem Urteil auf eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes.
Geklagt hatte eine Justizangestellte des Landes Nordrhein-Westfalen, die in insgesamt 13 befristeten Anstellungen über elf Jahre hinweg beim Amtsgericht Köln beschäftigt war. Dort vertrat sie Mitarbeiter, die sich in Elternzeit oder in Sonderurlaub befanden. Darin sahen die Richter durchaus einen Rechtsmissbrauch, da ein ständiger Vertretungsbedarf bestand, der durch Festanstellung der Klägerin ebenso gedeckt werden konnte. Die Anstellung der Klägerin muss nun vor dem Landesarbeitsgericht Köln neu verhandelt werden. (anr)
Bundesarbeitsgericht Erfurt
Urteil vom 18. Juli 2012
Aktenzeichen: 7 AZR 443/09