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Alkoholverkaufsverbot: Tankstellen wollen klagen

01.07.2010 09:34 Uhr
Alkoholverkaufsverbot
Seit März sind in Baden-Württemberg die Shop-Umsätze an Tankstellen gesunken.
© Foto: Phillip Guelland/ddp

Ein Stationsbetreiber in Baden-Württemberg will gegen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot noch vor den Sommerferien klagen.

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Gegen das seit dem 1. März geltende Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg soll geklagt werden. Eine Tankstelle werde noch vor den Sommerferien gegen das Land vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, sagte der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche jetzt der „Schwäbischen Zeitung“. Der Verband will den Stationsbetreiber, der nicht genannt werden will, dabei finanziell unterstützen. Die angekündigte Klage wird mit einer Diskriminierung gegenüber Gaststätten und den Gemeinden, die bei Stadtfesten eine Ausnahme insbesondere für den Einzelhandel beantragen können, begründet. Die Polizei hat nach Angaben der Zeitung bestätigt, dass das Verbot weitgehend eingehalten wird. Bis Anfang Mai wurden landesweit erst fünf Verstöße angezeigt, im Einzelfall droht eine Geldbuße bis 5000 Euro. Seit Inkrafttreten des Verbots hätten 32 Tankstellenbetreiber eine Gaststättenerlaubnis beantragt, davon sei ein Antrag abgelehnt worden. Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP) berichtete von einem „gewissen Vorzieheffekt“ im Einzelhandel. Mehr Kunden würden sich jetzt vor 22 Uhr mit alkoholischen Getränken eindecken. Unterdessen hat die Landesregierung eine erste Zwischenbilanz zum nächtlichen Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen gezogen. Im März sei der Shop-Umsatz der Stationen gegenüber dem Vormonat um 2,45 Prozent gesunken, erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Richard Drautz (FDP) auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Brigitte Lösch. Nach einer Untersuchung des Verbandes des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg hätten die Tankstellen im restlichen Bundesgebiet ihre Umsätze dagegen steigern können. Im April sei der Umsatz im Südwesten sogar um 5,15 Prozent gesunken. Sollten die Einbrüche anhalten, sei damit zu rechnen, dass die Pächter mit eingeschränkten Öffnungszeiten und Personalabbau reagieren. Die Befürchtung, dass das Verkaufsverbot durch die Erteilung zusätzlicher Gaststättenkonzessionen für Tankstellen unterlaufen werde, hält Drautz dagegen für unbegründet. (ag)

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