Der Bundesrat hat am 26. November 2010 die Einführung einer Winterreifen-Pflicht beschlossen. Das bedeutet, ab kommender Woche müssen Autofahrer bei Eis, Schnee und Matsch Winterreifen aufziehen, sonst wird es teuer: Wer künftig bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 Euro statt bisher 20 Euro bezahlen, heißt es in der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die voraussichtlich bis Ende nächster Woche in Kraft tritt. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Autofahrer müssen nun bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- beziehungsweise Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen fahren. Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Hierzu zählte insbesondere die "geeignete Bereifung" - ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. (dpa/beg)
Ab jetzt Gesetz: Winterreifen-Pflicht

Passend zum Wetter macht die Politik ernst: In der kommenden Woche greift erstmals die neue Winterreifenpflicht. Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss deutlich mehr Strafe zahlen.