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Ausbau von Ladeinfrastruktur: Baywa Mobility Solutions sucht Standortpartner

29.02.2024 08:06 Uhr | Lesezeit: 2 min
BMS Ladepark Ilustration
So könnte ein BMS-Ladepark aussehen.
© Foto: Baywa

Bis 2026 will Baywa Mobility Solutions über hundert eigene Ladeparks betreiben. Die dafür notwendigen Flächen sollen unter anderem aus Standortpartnerschaften kommen. Welche Nutzen Flächeneigentümer davon haben und welche Kriterien ein Standort erfüllen muss, erfahren Sie hier.

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Die Baywa-Tochter Baywa Mobility Solutions (BMS) hat ein neues Standortpartnerschaftsprogramm eingeführt, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland voranzutreiben. Das Programm soll Bauherren und Eigentümer dabei unterstützen, das Potenzial ihrer Gewerbeflächen, öffentlichen Parkplätze oder rund um die Uhr zugänglichen Freiflächen zu nutzen. Ein Investitionsrisiko für die Standortpartner gebe es nicht, so BMS.

Der Deal: Flächeneigentümer stellen BMS ihre (Teil-)Grundstücke im Rahmen einer Standortpartnerschaft zur Verfügung. BMS als Generalunternehmen im Bereich Ladeinfrastrukturausbau projektiert, baut und betreibt auf diesen Flächen bedarfsorientierte Ladelösungen und zahlt im Gegenzug eine Pacht an die Besitzer.

BMS ist seit 2020 im Ladeinfrastrukturausbau tätig. "2023 haben wir rund 300 Ladeparks für namhafte Kunden wie EnBW oder Vattenfall errichtet. Im Rahmen der Deutschlandnetz-Ausschreibung konnten wir uns zudem die Förderung für den Ausbau von 20 eigenen Baywa-Ladeparks in Bayern sichern und damit ins CPO-Geschäft einsteigen", sagt Christian Krüger, BMS-Geschäftsführer. "Unser Ziel bis 2026 ist es, rund 100 Baywa-eigene Ladeparks zu betreiben. Ein Teil der dafür notwendigen Flächen soll aus bestehenden und neuen Standortpartnerschaften entstehen."

Die Vorteile für Standortpartner

Folgende Vorteile ergeben sich laut BMS für Standortpartner:

  • monatliche Pachteinnahmen
  • eine Ladeinfrastruktur mit bis zu 300 kW Ladeleistung
  • die Attraktivität des Standorts wird erhöht
  • politische Vorgaben werden unkompliziert und ohne Investitionsrisiko erfüllt. Zum Beispiel verpflichtet das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) alle Bauherren und Eigentümer von Gebäuden in Deutschland, bei Neubauten und größeren Gebäudesanierungen eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mitzudenken.

    Das müssen die Standorte erfüllen/leisten

    Gesucht werden Standortpartner mit optimalen Voraussetzungen für den Aufbau von Ladestationen. Folgende Kriterien sollten dabei mindestens erfüllt werden:

    • gute Verkehrsanbindung. Ideal sind Flächen an Autobahnen oder Bundesstraßen, in Städten oder in zentraler Lage in Kleinstädten.
    • hohe Fahrzeugfrequenz
    • vorhandene Parkflächen für die Bereitstellung von Ladestationen
    • öffentliche Zugänglichkeit
    • langfristige Nutzung der Fläche
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