Energiesteuer

Nach den neuen Plänen der Bundesregierung wird Erdgas bereits ab 2018 und nicht erst ab 2021 teurer.
Bundesregierung will Steuervorteil für Autogas kippen
Der Steuervorteil für Fahrzeuge mit Autogas-Antrieb soll im aktuellen Entwurf des Energiesteuergesetzes doch gestrichen werden. Damit würde die Vergünstigung ab kommendem Jahr wegfallen.
Eigentlich stand die Verlängerung der Steuervorteile für Fahrzeuge mit Autogas (Liquefied Petroleum Gas, LPG) bis 2021 und für Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) bis 2024 bereits fest. Laut Handelsblatt will die Bundesregierung diese Pläne in ihrem aktuellen Entwurf des Energiesteuergesetzes doch noch kippen. Demnach würde der Steuervorteil für Autogas bereits im kommendem Jahr wegfallen. Fahrer von einer halben Million PKW und 7.000 Tankstellen wären davon betroffen.
Als Grund für die Änderung im Gesetzesentwurf nennt das Handelsblatt die fehlende Gegenfinanzierung für den Steuervorteil von Autogas. Diese sollte durch höhere Stromkosten auf kleine Industriekraftwerke und Solaranlagen erzielt werden, wogegen sich allerdings das Wirtschaftsministerium sperrte.
Dagegen soll der Steuervorteil für Erdgas von 2024 auf 2026 verlängert werden, ab 2024 abschmelzend. Aktuell profitieren etwa 100.000 Autofahrer von dem Steuervorteil, das Netz zählt etwas mehr als 900 Tankstellen. Die Regulierung zum Gas soll noch im Februar vom Kabinett abgesegnet werden.
Der Deutsche Verband Flüssiggas hat sich bereits zu den Plänen zu Wort gemeldet. In einer Pressemitteilung appeliert der DVFG an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag verabredeten Kurs zu halten und den Steuervorteil über 2018 hinaus zu verlängern. "Davon abzurücken sei angesichts des positiven umwelt- und klimapolitischen Beitrags des Alternativkraftstoffes nicht nachvollziehbar." (ab)
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(Foto: Westfalen)
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