In Ulm traf sich der Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) am 23. und 24. September zu seiner Jahreshauptversammlung. Dabei stellte der Verband einen Forderungskatalog auf. Der richtet sich an den neu gewählten Bundestag. Das Parlament soll in der beginnenden Legislaturperiode dafür sorgen, dass sich die Rahmenbedingungen für Betreiber und Beschäftigte an Tankstellen verbessern, heißt es in dem ZTG-Papier.
In der Einleitung warnt das vierseitige ZTG-Papier vor den Konsequenzen, die sich aus den Verträgen zwischen Pächtern und Mineralölgesellschaften ergeben können. Warum? Die Vereinbarungen würden immer mehr ein Ungleichgewicht zeigen, steht in dem Schreiben. Für Tankstellenpächter bestehe so die Gefahr, dass es ihnen nicht wie selbständige Unternehmer, sondern wie abhängige Arbeitnehmer ergehe. Dazu tragen sie ein hohes Risiko, weil sie investieren müssen. Das Gesetz schütze die Betreiber aber nicht vor einer willkürlichen Kündigung, welche Mineralölgesellschaften aussprechen können.
Konkret formuliert der ZTG folgende Punkte, die der Gesetzgeber angehen soll:
- Kündigungsschutz für Handelsvertreter (Tankstellenpächter): Der ZTG schlägt eine gesetzliche Reglung vor, die eine zweijährige Kündigungsfrist und Begründungszwang vorsieht. Das gäbe den Pächtern Investitionssicherheit.
- Mindestprovisionen für den Verkauf von Mineralölprodukten: Diese müssen die Kosten für das Agenturgeschäft decken.
- Ausgleichsanspruch, kündigt ein Tankstellenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen: Abgeschafft gehört nach ZTG die europäische und deutsche Regelung, wonach ein Handelsvertreter seinen Ausgleichanspruch verliert, kündigt er selbst.
- Keine Eingriffe in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Der ZTG wendet sich strikt dagegen, dass AGB-Recht bei Verträgen (durch Vertragsklauseln) einzuschränken.
- Mindestlohn für Arbeitnehmer an Tankstellen: Der Verband tritt für eine branchenbezogene Lohnuntergrenze ein, die es in Tarifverträge regional festzulegen gilt. Ein bundeseinheitlicher Stundensatz würde die regionalen Unterschiede ignorieren und den Wettbewerb verzerren.
- Niedrige Gewerbesteuer: Die 2008 geänderte Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer führte dazu, dass Pächter mehr zahlen mussten. Zugleich ließ sich die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehen. Diese Belastungen gehören wieder abgeschafft, fordert der ZTG.
- Keine weiteren Handelsbeschränkungen: Der Verband wendet sich dagegen, Werbung und Verkauf von Tabakwaren einzuschränken. Das gleiche gelte für den Verkauf von Alkohol, Blumen und anderen Dingen. Zudem müsse das Autowäscheverbot an Sonntagen in allen Bundesländern wegfallen. (ZTG/kak)