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Volles Handelsjahr: Bundesverband THG-Quote fordert Änderungen

22.03.2024 08:34 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundesverband THG-Quote
Die Pressekonferenz fand im Rahmen der Branchenmesse "Flotte!" in Düsseldorf statt.
© Foto: Matthias Kerner

Der Bundesverband THG-Quote stellt den von der Bundesregierung eingeführten Regulierungsmechanismus in Frage. Der B-THG machte neben mutmaßlich gefälschten Biodiesel-Importen aus China auch die Handelsverkürzung 2023 und massive Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen für den Vertrauensverlust verantwortlich.

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Die Preise am Handelsmarkt für Treibhausgas-Minderungs-Quoten bei Kraftstoffen (THG-Quote) sind im ersten Quartal 2024 auf einen neuen Tiefststand gefallen. Im Vergleich zum Handelsstart im Jahr 2022 liegen die Zertifikate für die Kompensation von CO2-Emissionen im Verkehrssektor aktuell bei rund 25 Prozent des Wertes vom Handelsbeginn. Das stellt nach Meinung des Bundesverbands THG-Quote (B-THG) den von der Bundesregierung eingeführten Regulierungsmechanismus in Frage. Der B-THG machte neben mutmaßlich gefälschten Biodiesel-Importen aus China auch die vom Bundesumweltministerium verhängte Handelsverkürzung 2023 und massive Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen für den erheblichen Vertrauensverlust verantwortlich.

"Wer am Jahresende zur besten Nachfragezeit die Antragsfrist für sechs Wochen verkürzt, um seine Aktenberge zu sortieren, darf sich nicht wundern, wenn die Glaubwürdigkeit im Kampf gegen hohe CO2-Belastungen abnimmt", sagte Maximilian Stein, Leiter des Arbeitskreises Kommunikation beim B-THG, auf einer Pressekonferenz. Er kritisierte das Bundeskabinett, das nach einem Entwurf des Bundesumweltministeriums die Handelsfrist für E-Fahrzeuge in der Haupthandelszeit verkürzt hatte, um den angefallenen Aktenstau zu beheben. "Die Regierung selbst macht den Umweltschutz zum Papiertiger."

Matthias Kerner aus dem Arbeitskreis Recht & Regulierung beim B-THG ergänzt: "Wir fordern dringend die Rückkehr zum vollen Handelsjahr und den Aufbau einer professionellen und rechtssicheren Marktregulierung mit konsistenten Maßnahmen, die dann auch mit Wachstum umgehen kann."

Veraltete Arbeitsmethoden

Schon vergangenes Jahr hatten die im THG-Verband organisierten Pooling-Dienstleister veraltete Arbeitsmethoden durch das zuständige Umweltbundesamt beklagt. Der B-THG erläutert in einer Pressemitteilung: "Um die Vermittlung zwischen reduktionsverpflichteten CO2-Emittenten (zum Beispiel Mineralölkonzerne) und den CO2-Einsparern (E-Auto-Fahrer/LIS-Betreiber) zu organisieren, müssen die Pooling-Dienstleister die Zulassungsbescheinigungen der Fahrzeuge sammeln und in Datei-Ordnern händisch angefertigte Excel-Listen an das Umweltbundesamt emailen. Wohlgemerkt: von Fahrzeugen, die ihre Software teilweise over-the-air updaten."

Weder erfolgt die Bearbeitung just in time, noch sind Dopplungen ausgeschlossen, beklagt der Verband. Sogar positive Bescheid für Verbrenner-Fahrzeuge habe es schon gegeben. Es fehle grundsätzlich an digitalen Basis-Prozessen, weshalb alle Beteiligte erst Monate später über das Wohlwollen der Behörde erfahren, die wiederum selbst unterjährig mehrmals Einfluss auf die Handelsbedingungen nimmt. Für die betroffenen Unternehmen bedeute das ständig schwankende Rahmenbedingungen; eine Verunsicherung, die auf die Kunden übergesprungen sei.

Der B-THG sieht nun weitere Probleme. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Ermittlungen wegen womöglich falsch deklarierter Biodiesel-Importe aus China eingestellt (wir berichteten). Auf EU-Ebene läuft ein Prüfverfahren, um künftig Schutzzölle auf Biodiesel-Importe aus China erheben zu können. Das Ergebnis ist aber offen und erste Zwischenergebnisse werden frühestens Ende des Jahres 2024 erwartet. Der Kampf gegen illegale Beimischungen durch Palmöl ist somit zwar noch nicht verloren, die zeitlichen Verzögerungen schädigen aber massiv den THG-Quotenhandel in Deutschland.

Um in dieser Lage den THG-Handel als Instrument des ökonomischen Regulativs für ökologisches Wirtschaften zu stärken, schlägt der Verband folgende Maßnahmen vor:

  • Rücknahme der Fristverkürzung, Wiederherstellung des vollen Handelsjahres
  • Professionelle Marktregulierung durch das BMUV und das UBA mit kurzfristiger Digitalisierung und rechtssicheren Prozessen
  • Verpflichtung der Regulierung, Marktveränderungen mit Vorlauf von mindestens drei Monaten zu kommunizieren
  • Kurzfristige nationale Maßnahmen gegen den Biodiesel-Preisverfall, vergleiche Italien und Holland
  • Anpassungen der CO2-Schätzwerte für Lkw versus elektrische Omnibusse
  • Herstellung behördlicher Klarheit zum Nachweis des Erneuerbaren-Energien-Anteils im THG-Handel, wie von vielen Kunden gefordert.
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