E-Auto-Prämie: Neue Förderportal startet – die wichtigsten Fakten

19.05.2026 11:40 Uhr | Lesezeit: 3 min
E-Auto Kaufprämie Förderung
Ab heute kann die staatliche Förderung beantragt werden. Bundesumweltminister Carsten Schneider will heute das entsprechende Online-Portal freischalten.
© Foto: dpa / picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Wer ein neues Elektroauto kauft, kann ab heute staatliche Förderung beantragen - Voraussetzungen, Förderhöhe und wie das neue Online-Portal aussieht. Wer einen Personalausweis mit Onlinefunktion oder ein Elster-Zertifikat hat, kann den Antrag auch digital stellen.

Wer die neue Kaufprämie für Elektroautos nutzen will, kann die staatliche Unterstützung ab sofort beantragen. Das entsprechende Portal wurde am Dienstag während einer Pressekonferenz mit Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) freigeschaltet. Das Antragsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll digital ablaufen. Nötig ist dafür eine BundID, ein Konto, mit dem man sich online bei Behörden ausweisen kann.

Das Programm helfe dem Klima, der Industrie und einkommensschwachen Haushalten, die mehr Geld bekämen, sagte Schneider. Und: "Elektroautofahren macht auch verdammt viel Spaß." Die Fördermittel sollen laut Schneider für bis zu 800.000 Fahrzeuge ausreichen. "Förderung kann bis zu ein Jahr nach Zulassung beantragt werden. Es bleibt also genügend Zeit."

Laut BAFA herrschte zum Start des neuen Förderportals großer Andrang. In der ersten halben Stunde seien bereits 1.858 Anträge eingegangen, hieß es.

Was wird gefördert?

Geld gibt es für Kauf oder Leasing eines Neuwagens, der ab dem 1. Januar des laufenden Jahres zugelassen wird. Anträge sind also auch rückwirkend möglich. Geld vom Staat gibt es neben Elektroautos auch für bestimmte Plug‑in‑Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, sowie für Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern. Das sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.

Wie läuft die Antragstellung?

"Der Online‑Antrag führt Schritt für Schritt durch das Verfahren, von den Angaben zum Fahrzeug und Haushalt bis zum Upload der erforderlichen Nachweise", erklärt Mandy Pastohr, die Präsidentin des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das das Verfahren steuert. Zur Unterstützung gebe es eine Hotline und Erklärungen auf der Website. Voraussetzung für den Antrag ist eine BundID. Das ist ein elektronisches Konto, mit dem man sich gegenüber Behörden ausweisen kann wie mit einem Personalausweis im analogen Leben. Einrichten kann man die BundID mit dem elektronischen Personalausweis oder auch mit einem Elster‑Zertifikat, das man bei der Steuererklärung nutzt. Im Förderportal müssen Interessierte die aktuellen Einkommensteuerbescheide hochladen. Bei Familien mit Kindern kommt ein aktueller Kindergeldnachweis hinzu, bei Plug‑in‑Hybriden die EU‑Konformitätsbescheinigung.

Wie viel Geld kann man bekommen?

Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen. Die Basisförderung liegt bei 3.000 Euro für reine Elektroautos. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro gibt es 4.000 Euro, für Haushalte mit einem Maximal‑Einkommen von 45.000 Euro 5.000 Euro. Pro Kind steigt die Förderung um 500 Euro, insgesamt um höchstens 1.000 Euro. Wer Geld bekommen will, muss sein Fahrzeug ab Kauf mindestens drei Jahre behalten.

Wer zu viel verdient, geht allerdings leer aus. Die Fördergrenze liegt bei einem Haushaltseinkommen von 80.000 Euro. Das entspreche ungefähr einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei Ledigen und 5.400 Euro bei Paaren, so das Bundesumweltministerium. Die maximale Fördergrenze liegt bei 90.000 Euro Haushaltseinkommen, falls zwei Kinder vorhanden sind, durch die sich die Grenze um jeweils 5.000 Euro nach oben verschiebt.

Weniger Geld gibt es für sogenannte Plug‑in‑Hybride sowie für Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer. Für diese Autos liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Fahrzeuge mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.

Für wie viele Autos reicht das Geld?

In Ministeriumskreisen hieß es, seit Jahresbeginn seien potenziell 50.000 Fahrzeuge förderfähig. Mit Blick auf die Frage, wann der Topf leer sei, gehe das Ministerium davon aus, dass Mittel für die nächsten zwei Jahre gesichert seien. Die Mittel in Höhe von drei Milliarden Euro reichen nach Schätzungen des Ministeriums für 800.000 Fahrzeuge.

Warum fördert die Bundesregierung das?

"Wir tun mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt, für die Autoindustrie und für die Haushalte, die sich sonst kein Elektroauto leisten könnten", sagt Umweltminister Schneider. Das begründet er auch mit den Auswirkungen des Iran‑Kriegs. "Denn die aktuelle fossile Krise ist längst nicht vorbei und könnte jederzeit wiederkommen. Elektromobilität ist unsere Chance, unabhängig zu werden von teurem Diesel und Benzin."

Experten warnen allerdings vor Mitnahmeeffekten, also davor, dass die Förderung nicht oder nur teilweise bei Kunden ankommt, weil die Autohersteller sie einstreichen. Zudem ist umstritten, ob und in welchem Umfang Plug‑in‑Hybride der Umwelt nutzen: Zwar können die Autos kürzere Strecken auch rein elektrisch fahren. Ist die Batterie aber leer, verbrauchen sie wegen des zusätzlichen Gewichts mehr Sprit und stoßen dann auch mehr CO₂ aus. Zudem entsteht bei ihrer Produktion mehr CO₂ als bei einem Verbrenner.

Einen Schub sieht das Umweltministerium durch die neue Förderung so oder so. Zwischen Januar und April 2026 seien rund 224.000 reine E‑Autos neu zugelassen worden. Das sei mit 23,6 Prozent fast jeder vierte Neuwagen und ein Rekord. Nach dem abrupten Stopp des sogenannten Umweltbonus Ende 2023 war der Absatz von Elektroautos eingebrochen. Die Bundesregierung hatte die Streichung der milliardenschweren Förderung mit Sparzwängen begründet.

Was sagen die Hersteller?

Aus Sicht des Verbands der Automobilindustrie (VDA) ist die neue E‑Auto‑Förderung ein grundsätzlich positiver Schritt, sie könne aber nur ein Baustein sein. "Denn für den nachhaltigen Hochlauf der Elektromobilität bleiben entscheidend: eine gute Verfügbarkeit der Ladeinfrastruktur, günstiger Ladestrom sowie darüber hinaus bessere internationale Standortbedingungen für die Unternehmen", betonte VDA‑Präsidentin Hildegard Müller.

Sie verwies darauf, dass die Regeln des neuen Förderprogramms zunächst bis Mitte 2027 gelten. Das eröffne die Chance, wo nötig, nachzusteuern. "Für die Zukunft ist entscheidend: Es sollte zwingend berücksichtigt werden, dass auch Gebrauchtwagen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der E‑Mobilität und zum Erreichen der Klimaziele leisten können", sagte Müller. Daher sollte das Förderprogramm im Jahr 2027 auch Gebrauchtwagen beinhalten.

Zudem sollte die Koalition beim Programm 2027 das Kaufdatum zum maßgeblichen Stichtag für die Förderung machen. Denn Verbraucherinnen und Verbraucher bräuchten bereits beim Kauf des Autos – und nicht erst bei dessen Zulassung – Gewissheit darüber, ob sie die Förderung erhalten.


Eckdaten zur Förderung und Antragstellung

Antragsberechtigung

  • Nur Privatpersonen
  • Max. Haushaltsbruttoeinkommen: 80.000 Euro
  • Zuschlag: +5.000 Euro je Kind (max. zwei Kinder)
  • Maßgeblich ist das gemeinsame Haushaltseinkommen

Förderfähige Fahrzeuge

  • Neufahrzeuge (erstmals in Deutschland zugelassen)
  • BEV, Plug-in-Hybride, Range-Extender
  • Fahrzeugklasse M1 (Pkw bis 8 Sitzplätze)
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate

Förderhöhe

  • BEV: 3.000 Euro Basisförderung
  • Kinderbonus: 500 Euro je Kind (max. 1.000 Euro)
  • Einkommensabhängige Zuschläge:
    • bis 60.000 Euro: +1.000 Euro
    • bis 45.000 Euro: +1.000 Euro zusätzlich
  • PHEV/REEV: 1.500 Euro Basisförderung

Technische Anforderungen PHEV

  • Max. 60 g CO2/km oder
  • Mindestens 80 km elektrische Reichweite

Nachweise

  • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Steuerbescheide aller einkommensrelevanten Personen
  • Nachweise für Kinder (z. B. Kindergeldbescheid)
  • CoC-Dokument bei PHEV

Antragstellung

  • Online über das BAFA-Portal bzw. die "Förderzentrale Deutschland"
  • Optional durch Händler mit Vollmacht
  • Händler benötigen Bund-ID (Online-Ausweis oder Elster)

Fristen

  • Gilt rückwirkend für Zulassungen ab 1. Januar 2026
  • Antrag bis zu zwölf Monate nach Zulassung möglich



Top-Bewertung: Die beliebtesten E-Autos

Xpeng_G6_G9_HD Bildergalerie


Marktübersichten & Checklisten gesucht?

Shop-Optimierung, Pay@Pump App-Anbieter oder Waschmaterial  - wir haben den Überblick für Sie! Entdecken Sie die Sprit+ Übersichten und Checklisten.

Jetzt entdecken!

HASHTAG


#Förderung

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Sprit+ Online ist der Internetdienst für den Tankstellenmarkt und richtet sich an Tankstellenunternehmer, Waschbetriebe, Mineralölgesellschaften und Verbände. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Politik, Shop/Gastro, Tank-/Waschtechnik und alternative Kraftstoffe enthält die Seite ein Branchenverzeichnis. Ergänzt wird das Online-Angebot um betriebswirtschaftliche Führung/Personalien und juristische Angelegenheiten. Relevante Themen wie E-Zigaretten, Energiemanagement und Messen findet man hier ebenso wie Bildergalerien und Videos. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Ein kostenloser Newsletter fasst 2x wöchentlich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen.