Neue E-Auto-Prämie: Förderportal startet am Dienstag

15.05.2026 12:07 Uhr | Lesezeit: 3 min
Niedersachsen, Laatzen: Symbole markieren Ladeplätze an Schnellladesäulen für Elektroautos in der Region Hannover.
Die E-Auto-Förderung geht in eine neue Runde.
© Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ab Dienstag startet die neue Förderung für Elektroautos. Je nach persönlichen Umständen sind bis zu 6.000 Euro Unterstützung drin.

Wer sich ein neues Elektroauto kauft, kann ab dem kommenden Dienstag staatliche Förderung beantragen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) wolle das Förderportal an diesem Tag freischalten, teilte sein Ministerium mit. 

Förderfähig sind Neuwagen, die ab dem 1. Januar neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Geld gibt es für Kauf oder Leasing von Neuwagen.

Grundsätzlich gilt: Wer weniger verdient oder Kinder hat, soll stärker von der neuen Förderung für Kauf oder Leasing eines Elektroautos profitieren. Je nach persönlichen Umständen sind zwischen 1.500 und 6.000 Euro staatliche Unterstützung drin.


Neue E-Autoförderung: Das sollten Interessenten wissen

Die Kaufprämie für Elektroautos ist zurück – aber nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip. Der Staat fördert künftig vor allem private Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Wer seit Jahresbeginn ein passendes Auto zugelassen hat oder demnächst kaufen will, sollte ein paar Regeln kennen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Pkw. Für gebrauchte Autos gibt es kein Geld. In Frage kommen reine Batterieautos, Brennstoffzellenautos, Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range-Extender. Fahrzeuge aus den beiden letzteren Kategorien müssen zusätzliche Vorgaben erfüllen: Sie müssen entweder ein CO2-Wert von höchstens 60 Gramm pro Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Für die allermeisten Modelle ist das aber kein Problem. Eine Handvoll Ausnahmen gibt es aber, vor allem bei etwas älteren Baureihen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Prämie richtet sich an Privatpersonen. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Ohne Kinder liegt die Grenze bei 80.000 Euro im Jahr. Mit einem minderjährigen Kind steigt sie auf 85.000 Euro, mit zwei oder mehr Kindern auf 90.000 Euro. Wer darüber liegt, geht leer aus. Firmen, Betriebsfahrzeuge von Selbstständigen oder gewerbliche Flotten sind nach den bisherigen Vorgaben nicht Zielgruppe der Förderung.

Wie berechnet sich das Haushaltseinkommen?

Es zählt nicht das Bruttoeinkommen und auch nicht das Nettoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus den beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheiden, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Je nach persönlicher Situation kann es sinnvoll sein, die Steuererklärung für 2025 entsprechend später oder früher abzugeben. Bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet, sofern sie nicht ohnehin gemeinsam veranlagt werden.

Warum liegt die Einkommensgrenze bei 80.000 Euro? 

Sie orientiert sich am Medianeinkommen privater Neuwagenkäufer. Diese Gruppe ist einkommensstärker als die Gesamtheit aller privaten Haushalte. Durch die gesetzte Grenze ist die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, grundsätzlich förderberechtigt. Die soziale Staffelung soll Mitnahmeeffekte begrenzen und dafür sorgen, dass die Förderung vor allem Haushalten zugutekommt, die tatsächlich auf Unterstützung angewiesen sind.

Wie hoch ist die Prämie?

Für reine E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es mindestens 3.000 Euro. Je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt der Zuschuss aus. Maximal sind 6.000 Euro möglich. Für Plug-in-Hybride und Range-Extender liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro, maximal sind 4.500 Euro drin. Kinder bringen jeweils 500 Euro zusätzlich, höchstens aber 1.000 Euro. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro kommt ein weiterer Bonus von 1.000 Euro hinzu, unter 45.000 Euro nochmals 1.000 Euro.

Ab wann gilt die Förderung?

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden. Entscheidend ist also nicht der Kaufvertrag, sondern das Datum der Zulassung. Die Antragstellung ist laut Umweltministerium ab 19. Mai online möglich. Zuständig für die Abwicklung ist wie bereits bei der früheren E-Auto-Prämie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), beantragt werden soll die Förderung über die Förderzentrale Deutschland.

Gilt die Förderung auch beim Leasing?

Ja. Leasing wird grundsätzlich genauso behandelt wie Kauf. Die Prämie kann also auch der Leasingnehmer beantragen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist und die Mindesthaltedauer eingehalten wird. Die Förderhöhe richtet sich auch beim Leasing nach Einkommen, Kinderzahl und Antriebsart.

Wie lange muss ich das Auto behalten?

Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate ab Erstzulassung. Das gilt für Kauf und Leasing. Damit soll verhindert werden, dass Autos nur wegen der Prämie gekauft und kurz danach weiterverkauft werden. Wer die Haltedauer nicht einhält, riskiert Probleme mit der Förderung.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

Wichtig sind vor allem die zwei neuesten Einkommensteuerbescheide. Leben Partner im Haushalt, werden auch deren Bescheide benötigt, sofern kein gemeinsamer Bescheid vorliegt. Für Kinder ist ein Kindergeldnachweis der Familienkasse vorgesehen. Bei Plug-in-Hybriden und Range-Extendern kann außerdem die EU-Konformitätsbescheinigung des Fahrzeugs nötig sein. Bei der Online-Antragstellung benötigt man ein BundID-Nutzerkonto. Für dessen Nutzung ist wiederum ein Elster-Zertifikat oder einen aktivierten Online-Ausweis (eID) nötig.



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