"Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung, die in der Regel nur selten in Anspruch genommen wird, gibt es an einer Tankstelle nach unseren Erfahrungen im Durchschnitt zweimal pro Jahr einen Haftpflichtschaden", erklärt Walter Dortmann vom Bochumer Versicherungsdienst. Er weist auf die Konsequenz hin: "Da merkt ein Unternehmer schnell, ob er gut versichert ist."
Schon die genannte Häufigkeit drängt zum Abschluss einer Police. Auf eine Betriebshaftpflichtversicherung kann kein Betreiber verzichten. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die das Unternehmen oder die eigenen Mitarbeiter verursachen. Ein Haftpflichtversicherer erstattet nicht nur berechtigte Forderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Das entlastet den Tankstellenunternehmer.
Gerade in Waschanlage kommt es immer wieder zu vermeintlichen Schäden, die Autofahrer anmelden. Ein Betreiber haftet jedoch nur, wenn das Verschulden bei ihm liegt. Das ist der Fall, wenn er die Waschanlage nicht regelmäßig wartet und kontrolliert. Pocht ein Waschkunde darauf, die Waschtechnik habe einen Schaden verursacht, muss der Betreiber den Vorfall an den Versicherer melden. Der prüft den Vorgang.
Ein anderer Klassiker: Ein Kunde stürzt im frisch gewischtem Shop. Dagegen sollte man versichert sein wie gegen andere Alltagsmissgeschicke. Mit Absicht schüttet kein Mitarbeiter Kaffee über die Kasse. Das Bespiel nennen Experten gern, um auf ein wichtiges Detail hinzuweisen: gemietete Gebäude und geleaste Technik muss die Haftpflichtversicherung einschließen. Nur so deckt sie alle möglichen Risiken ab. Die Deckungssumme muss ausreichend sein, wobei Experten raten: eine Selbstbeteiligung zu prüfen. Weitere praktische Tipps gibt die neue Versicherungs-Serie, die im tankstellen markt 10/13 mit Teil 1 startet. (dz/kak)