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US-Konzern Flying J unter Gläubigerschutz: Pleite statt Parkplätze

22.01.2009 10:12 Uhr
FlyingJ
Autohöfe speziell für Trucker gehören zum Kerngeschäft von Flying J.

Mit bis zu zwölf Autohöfen an bundesdeutschen Autobahnen wollte der Ölkonzern Flying J vorhandenen Autohöfen und Raststätten Konkurrenz machen: mit besserem Service, günstigeren Kraftstoffpreisen und attraktiveren Restaurants.

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Nicht kleckern, sondern klotzen: Mit bis zu zwölf Autohöfen an bundesdeutschen Autobahnen wollte der US-amerikanische Ölkonzern Flying J das Parkplatzproblem an Deutschlands Fernstraßen entschärfen. Und zugleich den vorhandenen Autohöfen und Raststätten Konkurrenz machen: mit besserem Service, günstigeren Kraftstoffpreisen und attraktiveren Restaurants. Am Heiligen Abend zum Konkursrichter Weder gekleckert noch geklotzt, sondern (fast) konkurs: Am 24. Dezember 2008 wurde der amerikanische Highway-Gigant unter „Chapter 11“ gestellt. Das ist eine Spezialität im US-Insolvenzrecht. Sie erlaubt es dem Unternehmen, seine Geschäfte fortzuführen und es dabei vor dem Zugriff seiner Gläubiger – zunächst – zu schützen. In den Vereinigten Staaten ist das nicht ungewöhnlich: Einige Fluggesellschaften fliegen seit Jahren unter „Chapter 11“, nachdem sie im Sog des 11. September 2001 finanziell ins Trudeln gekommen waren. Weniger rühmliches Beispiel: Lehman Brothers steht seit September 2008 ebenfalls unter Chapter 11. Flying J ist ein weltweit agierender Konzern mit 32.000 Mitarbeitern. Jahresumsatz 15 Milliarden US-Dollar! Kerngeschäfte sind die Ölförderung, die Ölverarbeitung in eigenen Raffinerien, der Transport in eigenen Pipelines und 290 so genannte Travel Plazas – riesige Autohöfe in den Vereinigten Staaten und Kanada speziell für Trucker. Außerdem betreibt Flying J ein eigenes Versicherungsunternehmen und eine Bank.

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