Wenn eine Dachlawine ein Auto demoliert, muss der Fahrzeugbesitzer nach einem neuen Urteil seinen Schaden im Regelfall selbst zahlen. Laut einer Mitteilung des Amtsgerichtes München vom Montag sind Hauseigentümer nicht verpflichtet, Schneefanggitter an den Dächern zu montieren, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grundsätzlich müsse sich jeder selbst vor den Hauslawinen schützen. Nur in besonders schneereichen Gebieten müssen die Eigentümer des Gebäudes Vorsorge treffen, befand die Richterin. Im konkreten Fall hatte eine Frau im Hof eines Unternehmens geparkt. Von dem Firmengebäude krachten Schnee und Eisbrocken auf den Kleinwagen, der Schaden betrug rund 2.000 Euro. Die Klage auf Schadenersatz wurde abgewiesen. (dpa) Amtsgericht München AZ 275 C 7022/11
Schneefanggitter kein Muss: Autofahrer müssen Schaden von Dachlawine selbst zahlen
Laut Amtsgericht München sind Hauseigentümer nicht verpflichtet, Schneefanggitter an den Dächern zu montieren, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grundsätzlich müsse sich jeder selbst vor den Hauslawinen schützen.