OLG Hamm: Rote Ampel über Tankstelle umfahren

30.08.2013 08:35 Uhr
Das Warten an der roten Ampel kann ärgerlich sein. Noch ärgerlicher für Tankstellenbetreiber ist allerdings, wenn Autofahrer die Ampel über das Stationsgelände abkürzen.

Tankstellenbetreiber müssen "Nicht-Kunden" auf ihrem Gelände akzeptieren, wenn diese eine rote Ampel abkürzen.

Wer eine rote Ampel über eine Tankstelle oder einen Parkplatz umfährt, muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm kein Bußgeld zahlen. Mit der am Donnerstag (29. August) veröffentlichten Entscheidung hoben die Richter ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund auf. In dem Streitfall war ein Dortmunder Autofahrer einer roten Ampel ausgewichen, indem er auf das Gelände einer Tankstelle abbog und seine Fahrt hinter der Kreuzung fortsetzte. Es lag kein Verstoß vor, so das Gericht, weil Rotlicht nur für den Verkehrsteilnehmer gelte, der es in seiner Fahrtrichtung vor sich habe. Die Richter betonten in ihrer Begründung allerdings ausdrücklich, dass das Umfahren von Rotlicht über Geh- und Radwege, Rand- und Parkstreifen oder Busspuren weiterhin als Verstoß zu ahnden sei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mehr zu diesem Urteil lesen Sie im ZTG-Report September 2013, den Verbandsmitglieder mit tankstellen markt 9/2013 bekommen. Die Ausgabe erscheint am 6. September. (dpa/beg)

Oberlandesgericht Hamm
Urteil vom 02. Juli 2013
Aktenzeichen: 1 RBs 98/13

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