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MÖG unterliegt vor Gericht: JET muss Kartellamt Auskünfte über Preisgestaltung geben

21.09.2012 15:04 Uhr
Jet hatte Beschwerde gegen die Auskunftspflicht eingelegt, aber das OLG Düsseldorf hat zugunsten des Kartellamts entschieden.

Das OLG Düsseldorf hat entschieden: Bis 8. Oktober muss JET dem Bundeskartellamt Daten und Auskünfte über die Preisgestaltung an Tankstellen und Raffinerien liefern.

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Das Bundeskartellamt hat in seiner Auseinandersetzung mit den Mineralölkonzernen einen Etappensieg erzielt. Das Hamburger Tankstellenunternehmen JET Deutschland (ehemals ConocoPhillips) muss nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf dem Kartellamt bis zum 8. Oktober Daten und Auskünfte über die Preisgestaltung an Tankstellen und Raffinerien liefern. Damit könne das Kartellamt nun seine Ermittlungen weiterführen, teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit. Das OLG hat nach Angaben eines Sprechers zunächst die aufschiebende Wirkung der Beschwerde verneint; eine Entscheidung in der Hauptsache wird am 24. Oktober fallen. 

Das Kartellamt hatte im April ein Verfahren gegen die fünf Konzerne Shell, BP (Aral), JET, Total und Exxonmobil (Esso) eingeleitet, die sie als ein marktbeherrschendes Oligopol auf dem Tankstellenmarkt ansieht. Es geht um den Verdacht, dass die Konzerne Benzin an Endverbraucher billiger verkauft haben sollen als die Raffinerien an mittelständische freie Tankstellen. Das ist die so genannte Preis-Kosten-Schere, die gesetzlich verboten ist. Kleinere Wettbewerber hätten sonst keine Chance, mit den großen Marktteilnehmern erfolgreich zu konkurrieren.

JET hatte gegen das Auskunftsersuchen des Kartellamtes Beschwerde eingelegt. "Wir sind nicht Teil eines marktbeherrschenden Oligopols und behindern keine Wettbewerber", sagte Unternehmenssprecher Nikolai Lassen in Hamburg. "Die aktuelle Untersuchung des Kartellamtes ist daher unberechtigt." Das Vorgehen der Behörde führe zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit und sei geschäftsschädigend. Jet betreibt bundesweit mehr als 560 Tankstellen. 

Das Kartellamt untersucht beispielhaft an etwa 20 Fällen, ob die Konzerne das Verbot der Preis-Kosten-Schere eingehalten haben. Dazu hat das Amt den Unternehmen einen detaillierten Katalog mit 19 Fragen zugeleitet. Aral und Shell erklärten, durch Vorbeugungsmaßnahmen auf der sicheren Seite zu sein. JET fühlt sich von dem Verdacht gar nicht betroffen. Das Unternehmen betreibt in Deutschland keine eigenen Raffinerien, sondern ist lediglich mit 18,75 Prozent an der MIRO (Mineraloelraffinerie Oberrhein) in Karlsruhe beteiligt. Damit verfüge Jet über weniger als drei Prozent der deutschen Raffineriekapazitäten.

Das Unternehmen muss sich ebenso auf dem Markt mit Benzin versorgen und bei Raffinerien einkaufen wie zum Beispiel Exxonmobil, das auch nur noch eine 25-Prozent-Beteiligung an der MIRO hält. Beschwerde eingelegt hatte jedoch nur Jet. (dpa/beg)

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