Die Banken in Deutschland werden die bislang üblichen einheitlichen Händlerentgelte für elektronische Zahlungen mit der Girokarte, früher EC-Karte, aufgeben. Dazu haben sich die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet, wie die Wettbewerbsbehörde am Dienstag (8. April) mitteilte. Das Kartellamt hatte die bisherige Praxis bei dem mit Abstand führenden Kartenzahlsystem auf dem deutschen Markt als Wettbewerbsbeschränkung kritisiert.
Der Hintergrund: Bislang zahlen Händler in Deutschland für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank, die die Karte ausgegeben hat. Es beträgt 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber acht Cent. Für Umsätze an Tankstellen gilt ein verringerter Satz. Künftig soll nun die Höhe des Entgelts in Verhandlungen zwischen den Banken und den Händlern frei vereinbart werden.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: "Ein einheitliches durch die Banken festgelegtes Entgelt beschränkt den Wettbewerb." Dafür gebe es keine Rechtfertigung. Große Handelsketten oder Mineralölkonzerne seien ohnehin schon längst ausgeschert und hätten mit den Banken Rabatte ausgehandelt. Derartige Verhandlungen seien nun auch für kleine Händler möglich.
Das Electronic-Cash-System mit der Girocard ist nach Angaben des Bundeskartellamtes das mit Abstand führende Kartenzahlungssystem auf dem deutschen Markt. Mit 95 Millionen Karten wurden im Jahr 2013 rund 2,5 Milliarden Transaktionen mit einem Volumen von über 130 Milliarden Euro abgewickelt. Das entspreche einem Marktanteil von über 20 Prozent am Einzelhandelsumsatz in Deutschland, berichtete die Kreditwirtschaft. (dpa/beg)
MÖG sind eh schon ausgeschert: Banken verzichten auf einheitliche Händlerentgelte für Girokarte
Die Banken in Deutschland werden die bislang üblichen einheitlichen Händlerentgelte für elektronische Zahlungen mit der Girokarte aufgeben. Dazu haben sich die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft dem Bundeskartellamt gegenüber verpflichtet.