Ein Chef, der einem Angestellten im monatelangen Gerangel um eine Kündigung nachspionieren ließ, bleibt jetzt auf einer saftigen Detektivrechnung sitzen. Der Kraftfahrer hatte im August 2009 nach einem halben Jahr Beschäftigungszeit gegen eine Änderungskündigung, also eine Änderung seine Vertrages, geklagt. In der Folge sprach der Arbeitgeber mehrfach fristlose Kündigungen aus. Beide Parteien einigten sich im Juli 2010 auf eine Abfindung von 4.400 Euro bei Vertragsende August 2009. Allerdings ließ der Chef seinen Mitarbeiter zuvor zwei Monate lang - im Mai und Juni 2010 - ausspionieren. Ein Detektivteam fand heraus, dass der Mann einem anderen Job nachging. 21.000 Euro stellten die Detektive in Rechnung. Die wollte der Auftraggeber von dem Ex-Mitarbeiter ersetzt haben. Fehlanzeige, entschied am Mittwoch das Landesarbeitsgericht in Hamm (Az. 4 Sa 322/11). Der Mann habe keiner vorsätzlichen Pflichtwidrigkeit überführt werden können. Außerdem seien die Detektivkosten unverhältnismäßig hoch. Revision wurde nicht zugelassen. (dpa/beg)
Mitarbeiter ausspioniert: Chef muss 21.000 Euro Detektivkosten selbst zahlen
Ein Chef, der einem Angestellten im monatelangen Gerangel um eine Kündigung nachspionieren ließ, bleibt jetzt auf einer saftigen Detektivrechnung sitzen.