Der Bundestag hat am Donnerstag das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetzes, das den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde regelt, mit großer Mehrheit verabschiedet. Insgesamt votierten in namentlicher Abstimmung 535 Abgeordnete für das Gesetz, fünf stimmten dagegen. 61 Parlamentarier enthielten sich.
Die flächendeckende Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich ab 2015, wird ab 2016 alle zwei Jahre von einer Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern überprüft und sieht für einige Branchen Übergangfristen bis 2017 vor. Ausgenommen sind alle unter 18 Jahren. Auch Langzeitarbeitslose bleiben das erste halbe Jahr in einem neuen Job außen vor. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollte Ausnahmen für einzelne Branchen vermeiden. Für einige gibt es aber auf Betreiben der Union Sonderregelungen.
Strittige Ausnahmeregelungen
Bis zuletzt strittig waren unter anderem die Regelungen für Praktikanten und Zeitungszusteller. Nun sind Pflichtpraktika in Ausbildung oder Studium ausgenommen, freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten fallen ebenfalls nicht unter die Mindestlohnregelung. Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums gelten die 8,50 Euro pro Stunde grundsätzlich auch für Praktikanten – es sei denn, sie wollten in einem anderen als dem bis dahin erlernten Beruf ihre beruflichen Kenntnisse vertiefen.
Für Zeitungszusteller wird der Mindestlohn wie erwartet zwischen 2015 und 2017 stufenweise eingeführt. Den Angaben zufolge können die Verleger für ihre Mini-Jobber im ersten Jahr 25 Prozent unter diesem Mindestlohn zahlen, im zweiten Jahr sollen es dann nur noch 15 Prozent weniger sein.
Zoll bekommt zusätzliche Kontrolleure
Kontrollieren soll die Einhaltung der 8,50-Euro-Grenze künftig der Zoll. Dafür sollen laut Nahles rund 1600 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn nütze auf dem Papier nichts, er müsse in der Wirklichkeit umgesetzt werden, sagte die Arbeitsministerin im Bundestag während der abschließenden Beratung ihres Gesetzes. (dpa/ag)