Union und SPD haben sich auf die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns verständigt und damit eines der strittigsten Themen der Koalitionsverhandlungen gelöst. Offen ist aber weiter, wie hoch die einheitliche Lohnuntergrenze sein soll und wann sie startet. Die SPD fordert bundesweit 8,50 Euro.
Ökonomen warnen vor einem gesetzlichen Mindestlohn, darunter auch die Bundesbank. Arbeitgeber und Gewerkschaften lehnen zudem einen Griff in die Rentenkasse zur Finanzierung der Milliarden-Pläne ab.
Die Verhandlungsführer der Koalitions-Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen (CDU) und Andrea Nahles (SPD), verständigten sich am Montag in Berlin außerdem auf die Mütterrente sowie eine ausreichende Rente für Geringverdiener. Die Milliarden teuren Renten-Pläne stehen allerdings unter Finanzierungsvorbehalt. Endgültig entschieden wird in der finalen Runde wohl Ende November.
Bei der CDU soll am 9. Dezember ein Kleiner Parteitag über den Koalitionsvertrag abstimmen - parallel zum dann laufenden SPD-Mitgliederentscheid.
MINDESTLOHN-FAKTEN: Über die Höhe wird eine Fachkommission jährlich neu entscheiden. Über Starthöhe und Beginn des Gesetzes wollen sich die Parteispitzen erst am Ende der Koalitionsverhandlungen einigen. Nach dem Willen der Union soll es frühestens 2016 in Kraft treten. Die Bundesbank warnte, eine gesetzliche Vorgabe sei ein Eingriff in Lohnfindungsstrukturen und berge erhebliche Beschäftigungsrisiken. (dpa)