Lutz Friebel (66) klagte gegen den Waschstraßenbetreiber "Imo Autopflege". Die Waschanlage hat während einer Autowäsche den Gepäckträger von seinem Auto, einem Citroën Berlingo, abgerissen. Zuvor hatte die Waschanlage zweimal eine Störung angezeigt und den Vorgang abgebrochen. Als Friebel zum dritten Mal seinen Citroën waschen lassen wollte, gab es einen deutlichen Ruck und der Wagen wurde nach Angaben von Friedel vorne angehoben. Offenbar hatten sich Reinigungslappen in den Querträgern auf dem Autodach verfangen und den Gepäckträger abgerissen. Der Citroën ist außerdem verkratzt und hat Beulen. Insgesamt entstand ein Schaden von 900 Euro. Davon bekam Friedel die Hälfte von der Versicherung des Betreibers von "Imo-Autopflege" erstattet. Die restlichen 450 Euro wollte Friebel vor dem Amtsgericht einklagen. Doch Josef Zissner (59), Wagenwäscher bei Imo-Autopflege, sagte aus, er habe Friebel vor der Wäsche darauf hingewiesen, dass er den Gepäckträger abmontieren solle. Das sei sicherer. Der Autofahrer habe den Hinweis aber ignoriert und sei trotzdem in die Waschanlage gefahren. Das überzeugte Amtsrichter Dr. Harald Barkam und die Klage wurde abgewiesen: Weil Friebel seinen Citroën trotz Warnung waschen ließ und sogar drei Versuche startete, ist er erheblich an seiner Schuld beteiligt. Über die schon gezahlten 450 Euro hinaus besteht kein weiterer Anspruch. (beg)
Klage abgewiesen: Waschanlage reißt Gepäckträger ab

900 Euro Schadensersatz für einen abgerissenen Gepäckträger nach der Autowäsche abgewiesen.