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IT-Sicherheitsgesetz: Uniti erreicht Erleichterung für Mineralöler

07.06.2016 12:28 Uhr
IT-Sicherheitsgesetz: Uniti erreicht Erleichterung für Mineralöler
Manche Mineralölhändler müssen erhebliche IT-Vorfälle wie Cyberattacken melden. Aber viele fallen nicht mehr unter das Sicherheitsgesetz. Dafür hat sich die Uniti stark gemacht.
© Foto: Weissblick / fotolia.com

Die Uniti hat sich beim Gesetzgeber für Erleichterungen bezüglich des IT-Sicherheitsgesetzes eingesetzt. Mit Erfolg - der Schwellenwert für Mineralölhändler wurde deutlich angehoben.

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Der Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen (Uniti) hat erreicht, dass künftig weniger Mineralölhändler unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen. Das berichtet der Energie Informationsdienst (EID). Seit Juli 2015 fallen auch viele Kraftstoff- und Heizölversorger als Betreiber "kritischer Infrastrukturen" unter das Sicherheitsgesetz. Sie müssten ihre informationstechnischen Systeme durch Mindestsicherheitsstandards gegen Cyberattacken absichern und erhebliche IT-Vorfälle dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik melden. Die Uniti hat sich nun gegenüber dem Gesetzgeber in der Verbändeanhörung dafür eingesetzt, dass der Mengenschwellwert von 130.000 auf 420.000 Tonnen Kraftstoff angehoben wird, beim Heizöl gilt ein Unternehmen gar erst ab 620.000 Tonnen als Betreiber einer kritischen Infrastruktur.

"Gerade mittelständische Unternehmen brauchen nicht noch mehr Bürokratie", sagte Uniti-Geschäftsführer Elmar Kühn dem EID, "Deshalb ist die Anhebung des Schwellenwertes eine große Erleichterung für unsere Mitglieder." (ms)

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