Verbändeallianz : THG-Quote für erneuerbare Kraftstoffe im Straßenverkehr

25.02.2026 10:25 Uhr
THG-Quote
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen, ihre CO₂-Emissionen durch den Verkauf fossiler Kraftstoffe zu reduzieren.
© Foto: LeasePlan

In einem gemeinsamen Positionspapier mahnen Verbände der Kraftstoffbranche Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf durch den Bundestag an. So sollen höhere Mindestmengenquoten, flexiblere Marktbedingungen und weniger regulatorische Schlupflöcher Planungssicherheit für die Unternehmen bringen und den Markthochlauf für erneuerbare Kraftstoffe unterstützen. 

Mit der Treibhausgasminderungs-Quote werden Kraftstoffinverkehrbringer verpflichtet, einen Teil der Treibhausgasemissionen fossiler Kraftstoffe durch eine gesetzlich festgelegte Minderungsquote auszugleichen. Nachhaltige Biokraftstoffe, grünstrombasierte Kraftstoffe, grüner Wasserstoff oder auch der Ladestrom von Elektrofahrzeugen können auf die Erfüllung dieser THG-Quote angerechnet werden. Ihre Ausgestaltung gilt damit als eine wichtige Stellschraube, um die klimapolitisch erforderliche Wende von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen anzureizen und so die Defossilisierung der rund 55 Millionen Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor im Bestand in Deutschland voranzubringen. 

Im Rahmen der nationalen Umsetzung der Vorgaben der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) beschäftigt sich der Deutsche Bundestag in dieser Woche mit einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der THG-Quote. In einem gemeinsamen Positionspapier formulieren verschiedene Verbände aus dem Kraftstoffbereich und weitere Unterstützer konkrete Änderungsforderungen an dem Kabinettsentwurf. So fordern die Unterzeichner u.a. eine frühzeitigere Anhebung der THG-Quote auf mindestens 17,5 Prozent ab 2027 zur Verstetigung der Nachfrage nach erneuerbaren Kraftstoffen, die als wichtige Grundlage für Investitionen in regenerative Energien im Straßenverkehr gilt. Zugleich sprechen sie sich für höhere prozentuale Obergrenzen bei Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse und Abfall-/Reststoffen (Anhang IX Teil B der RED) aus, um deren Klimaschutzbeitrag in absoluten Zahlen langfristig konstant zu halten. 

Der Markthochlauf von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), wie E-Fuels oder grünem Wasserstoff, muss durch eine ambitioniertere Unterquote gezielt beschleunigt werden. Schlupflöcher, Doppelförderungen und missbräuchliche Anrechnungen erneuerbarer Kraftstoffe – insbesondere im Bereich Schifffahrt – sollten ausgeschlossen werden. 

Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: "Eine ambitionierte Fortentwicklung der THG-Quote würde dazu beitragen, die Nachfrage nach regenerativen Kraftstoffen nachhaltig zu befördern. Eine regulatorische Fessel, die die Kraftstoffwende im Straßenverkehr bislang maßgeblich aufhält, würde damit gelöst." 

VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann: "Der Gesetzentwurf enthält mit dem Wegfall der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe bereits einen wichtigen Schritt zur Beseitigung von Betrugsanreizen. Die obligatorische Möglichkeit behördlicher Kontrollen in Produktionsanlagen würde jedoch erst ab 2027 greifen. Der Bundestag sollte dafür sorgen, dass diese Regelung so schnell wie möglich angewendet wird, um seriöse Unternehmen zu schützen."

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