German E-Fuel One (GEF1) und GLE360 haben eine Absichtserklärung unterzeichnet. Die Unternehmen wollen bei der Versorgung mit E-Methanol und der Vermarktung synthetischer Kraftstoffe zusammenarbeiten. Im Mittelpunkt der Gespräche steht die Versorgung der von GEF1 entwickelten Methanol-to-Gasoline-Projekte mit E-Methanol. Dieses soll – konform zu den erforderlichen Nachweisen und der notwendigen Zertifizierung – die jeweils anwendbaren RFNBO-Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus wollen beide Unternehmen prüfen, wie synthetische Kraftstoffe effizient in den Markt eingeführt werden können.
GEF1 entwickelt Projekte zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe und plant, ausgehend von Deutschland Produktionskapazitäten in Europa und international aufzubauen. Im Fokus steht die Umwandlung von E-Methanol in synthetisches Benzin mittels Methanol-to-Gasoline-Technologie. Perspektivisch werden weitere Produkte wie E-Diesel und Sustainable Aviation Fuel, kurz eSAF, betrachtet.
GLE360 baut mit seiner digitalen Marktaktivierungsplattform ein Ökosystem auf, das Produzenten, Projektentwickler, Rohstofflieferanten, Investoren und potenzielle Abnehmer entlang der gesamten Wertschöpfungskette miteinander vernetzt. Man will Marktbarrieren abbauen, Transparenz schaffen und den Übergang von Pilot- und Demonstrationsprojekten in den industriellen Maßstab beschleunigen.
Im Rahmen der Absichtserklärung prüfen die Parteien, ob GLE360 selbst, über Partnergesellschaften oder über geeignete Lieferprojekte E-Methanol für die Vorhaben von German E-Fuel One bereitstellen oder vermitteln kann. Gegenstand der Gespräche ist eine mögliche Liefermenge von bis zu 100.000 Tonnen E-Methanol pro Jahr über einen Zeitraum von rund 20 Jahren ab 2029. Mengen, Preisgestaltung, technische Spezifikationen und regulatorische Rahmenbedingungen bleiben Gegenstand weiterer Verhandlungen.
Das einzusetzende E-Methanol soll so bereitgestellt werden, dass die daraus hergestellten Kraftstoffe – vorbehaltlich einer projekt- und lieferkettenbezogenen Treibhausgasbilanzierung nach den jeweils geltenden EU-Vorgaben – gegenüber dem maßgeblichen fossilen Referenzwert Treibhausgasminderungen ermöglichen können. Die konkrete Höhe einer möglichen Treibhausgasminderung hängt insbesondere von der Energieversorgung, der CO₂-Quelle, der Lieferkette und der finalen technischen Auslegung ab. Gleichzeitig wollen die Unternehmen Projekte so auslegen, dass sie die jeweils geltenden europäischen Anforderungen für RFNBO erfüllen. Darüber hinaus prüfen die Unternehmen gemeinsame Vermarktungs- und Kommerzialisierungsansätze.