Der Service verschwand und kam vor nicht allzu langer Zeit zurück. Shell tat sich beim Beleben des guten alten Tankwarts hervor. Der Tankstellenmitarbeiter schaut nach Öl und Wasser. Auf Wunsch tankt er auch den Wagen des Kunden voll. Wer haftet, wenn sich der Helfer in der Zapfsäule irrt und den Tank mit dem falschen Benzin füllt? Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hatte nun kürzlich darüber zu entscheiden. Ein Mann aus Essen ließ sein Wagen betanken, schaute dabei nicht zu und fuhr weg. Der falsche Sprit führte zu einem Schaden von über 10.000 Euro. Das Auto war Schrott. Die Richter verurteilten den Tankstellenbetreiber jetzt zur vollumfänglichen Haftung und ließen ihn damit für den Fehler seines Helfers einstehen. Die Begründung: "Der Einwand des Tankstellenbetreibers, der Anspruch sei wegen eines erheblichen Mitverschuldens des Fahrzeughalters zu kürzen, greift nicht durch. Der Fahrer des Autos ist nämlich nicht verpflichtet, den Tankvorgang zu beaufsichtigen oder später den Rechnungsbeleg, auf dem die Benzinart nochmals vermerkt ist, zu kontrollieren. Wer einen Angestellten der Tankstelle damit beauftragt, den Wagen zu betanken, darf darauf vertrauen, dass diese Betankung ordnungsgemäß erfolgt." An einer anderen Stelle heißt es wörtlich im Urteil: "Dass der Autohalter mit dem falschen Benzin anschließend noch 40 km fuhr und damit den Motor komplett zerstörte, führt ebenfalls nicht zur Haftungsbegrenzung, denn der Fahrer wusste nichts von der Falschbetankung, und es gab auch keine Anzeichen dafür, an dem ordnungsgemäßen Befüllen zu zweifeln." (rundschau-online.de/kak)
Haftungsfrage: Sprit verzapft, Motor zerlegt
Ein Tankwart muss für sein Tun geradestehen. Nehmen Stationsangestellte dem Kunden das Tanken ab, muss der Tankstellenbetreiber für Schäden haften. Beispielsweise wenn falscher Sprit zum Motorschaden führt.