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Gerichtsentscheid: BP muss Tamoil-Tankstellen beliefern

27.06.2011 16:37 Uhr
Richterspruch: BP muss Tamoil weiter beliefern.
Richterspruch: BP muss Tamoil weiter beliefern.
© Foto: photos.com

Der BP-Konzern muss die Tamoil-Tankstellen in Deutschland weiter mit Benzin und Diesel beliefern, obwohl Tamoil dem Einfluss Libyens unterliegt. Das hat ein Hamburger Gericht entschieden.

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Tamoil gehört über ein Beteiligungsgeflecht der staatlichen Ölgesellschaft Libyens, die wiederum von Muammar al Gaddafi kontrolliert wird. Beide stehen unter dem Embargo des UN-Sicherheitsrats und der EU und dürfen weder mittelbar noch unmittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen erhalten. BP hatte deshalb die Geschäftsbeziehungen zu Tamoil eingestellt. Zu Unrecht, wie das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am 24. Juni in Hamburg befand (Az.: 13 U 83/11): BP müsse seine Lieferverträge gegenüber Tamoil erfüllen. Tamoil leite seine Gewinne aus den Tankstellen nicht nach Libyen weiter. Weder der libysche Staat noch Gaddafi könnten darauf zugreifen. Zudem müssten die Tankstellen ohne Belieferung ihren Geschäftsbetrieb einstellen. Das sei nicht im Sinne der EU-Sanktionen, denn diese sollten sicherstellen, das eingefrorene Vermögen zum Nutzen des libyschen Volkes zu verwenden. Das setze aber den Erhalt der Vermögenswerte und damit die Fortführung der Unternehmen voraus. Schließlich müsse auch der drohende Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland berücksichtigt werden. Libyen besitzt mit der Holborn-Raffinerie zwar auch eine eigene Benzinfabrik, doch diese beliefert nur die Tamoil-Tankstellen in Norddeutschland. In anderen Regionen hat Tamoil Lieferverträge mit anderen Mineralölunternehmen abgeschlossen, zum Beispiel mit BP. Das Unternehmen äußerte sich nicht. BP hatte zweimal Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung eingelegt, die es zur Weiterlieferung verpflichtete. Der Einspruch wurde zweimal zurückgewiesen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. (dpa/kak)

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