Der Streit zwischen dem Reinigungsriesen Kärcher und seinem US-Konkurrenten Tennant ist um ein Kapitel reicher: Mit einer Unterlassungserklärung haben die Amerikaner auf die Aussagen einer Kärcher-Pressemitteilung reagiert. Die hatte der deutsche Konzern am 8. März verschickt. Darin wertete Kärcher es als Etappensieg, dass Tennant eine strittige Werbeaussage "deutlich abgeschwächt" habe.
Um die angeblich irreführende Werbung dreht sich derzeit ein Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht. Tennant wirbt für seine sogenannten Scheuersaugmaschinen - die reinigen etwa Schulflure oder Bahnsteige - damit, dass die Geräte Wasser mittels Strom aktivieren und so in eine Art Reiniger verwandeln, der Chemie überflüssig mache. Das hält man bei Kärcher für ein Versprechen, das jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehre.
Als Erfolg auf halber Strecke wertete Kärcher dabei nun, dass der Wettbewerber seine Technik neuerdings nicht mehr als "starke Reinigungslösung" anpreise, sondern nur noch als eine "innovative".
Für Tennant wiederum ist das völlig überinterpretiert. "Wir sind der Ansicht, dass Kärchers Äußerungen vom 8. März 2012 irreführend sind und werden Kärcher eine entsprechende Abmahnung schicken", teilte das US-Unternehmen am 9. März mit. Die eingeforderte Vertragsstrafe bei erneuter Tätigung der Kärcher-Aussagen liegt bei 20.000 Euro, der Streitwert wird mit 300.000 Euro angegeben und die anwaltlichen Kosten der Abmahnung sollen 2994,40 Euro betragen.
Ein Kärcher-Sprecher sagte am Freitag, die Abmahnung müsse erst einmal von den Hausjuristen bewertet werden, bevor das Unternehmen darauf öffentlich reagiere. Tennants Vize-Chefin Heidi Wilson sagte der Nachrichtenagentur dpa am 9. März: "Die Firma Tennant steht eindeutig hinter allen Werbeversprechen, die wir gemacht haben." Der Zusammenhang zwischen dem Gerichtsverfahren und der geänderten Botschaft sei konstruiert.
Die Managerin ergänzte: "Tennant beansprucht und praktiziert das Recht, mit Blick in die Zukunft Werbebotschaften abzuändern und weiterzuentwickeln - und zwar im Sinne der Interessen des Kunden und unserer Firma, unabhängig von Anfechtungen eines Wettbewerbers."
Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart zum Wasserstreit soll am 27. April fallen. (dpa/kak)