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Betriebe ab 15 Mitarbeiter müssen Löhne offenlegen: SPD will Löhne von Männern und Frauen angleichen

30.05.2012 04:54 Uhr
Frauen verdienen in Deutschland im Schnitt 23 Prozent weniger als Männer.
© Foto: Gina Sanders/fotolia

Betriebe sollen verpflichtet werden, eine Aufstellung der Löhne offenzulegen und auf Diskriminierung überprüfen zu lassen. Lohnungleichheiten müssten innerhalb einer gesetzten Frist beseitigt werden, ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

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Die SPD-Bundestagsfraktion will die Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen verringern. Sie legte den Entwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz vor, wonach Betriebe ab 15 Beschäftigten verpflichtet werden sollen, eine Aufstellung der Löhne offenzulegen und auf Diskriminierung überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse sollten laut der Nachrichtenagentur "afp" in anonymisierter Form innerhalb des Betriebs öffentlich gemacht werden. Der Betriebsrat und die Gleichstellungsbeauftragten müssten beteiligt werden. Gibt es Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen in einem Betrieb, müssen diese laut dem Gesetzentwurf innerhalb einer gesetzten Frist beseitigt werden.

Passiert das nicht, drohen dem Papier zufolge Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Nach Angaben der SPD-Fraktion würden 190.000 Betriebe unter das Entgeltgleichheitsgesetz fallen. Die SPD hatte bereits im Herbst 2009 – damals noch an der Regierung – einen ähnlichen Gesetzentwurf vorgelegt.

Dass der Gesetzentwurf der SPD im Parlament eine Mehrheit findet, ist unwahrscheinlich. Die CSU bügelte den Vorstoß der SPD-Fraktion als "Bürokratiemonster" und "Staatsdirigismus" ab. Statt eines Gesetzes befürwortete Frauenministerin Kristina Schröder (CDU) eine freiwillige Selbstkontrolle der Arbeitgeber. Auch die FDP-Fraktion lehnt eine gesetzliche Regelung ab.

Frauen verdienen 23 Prozent weniger

Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich rund 23 Prozent weniger als Männer. Die Gründe dafür liegen darin, dass Frauen eher Tätigkeiten nachgehen, die mit geringeren Verdienstmöglichkeiten und Anforderungen verbunden sind. Hinzu kommen ein niedrigeres Dienstalter und ein geringerer Beschäftigungsumfang. Selbst bei gleicher Qualifikation, gleichem Alter und gleichem Beruf beträgt der Lohnunterschied acht Prozent. (ag/beg)

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