Berlin: Tausende Verstöße gegen 12-Uhr-Regel

06.08.2026 15:19 Uhr | Lesezeit: 2 min
Reichstag; Bundestag; Parlament; Politik; Demokratie
Der Senat hat eigenen Angaben zufolge bislang 79 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
© Foto: picture alliance/Bildagentur-online/Schoening

Im Mai haben Berliner Tankstellen mehr als 4.300 Mal gegen die 12-Uhr -Regel verstoßen. Maßgeblich ist allerdings nicht die Adresse der Tankstellen, sondern der Sitz der Unternehmen, die die Preise für die jeweilige Filiale festsetzen. Die Tankstellen selbst können demnach auch außerhalb Berlins liegen. 

In Berlin haben Tankstellen tausendfach gegen die seit Anfang April geltende 12-Uhr-Regel verstoßen. Im April wurde in Berlin mehr als 2.300 Mal dagegen verstoßen, im Mai sogar mehr als 4.300 Mal. Das geht aus einer Antwort der Wirtschaftssenatsverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Jan Lehmann hervor. Grundlage für die Angaben sind demnach zwei Datenpakete der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt (MTS-K) für die Monate April und Mai.

Auffällig sei, dass die Zahl der gemeldeten Preisänderungen von April auf Mai von mehr als 143.200 auf rund 46.600 zurückgegangen sei, während die Verstöße in Summe deutlich zugenommen hätten, teilte Lehmann mit. "Es wurden also deutlich seltener am Tag die Preise angepasst, dafür wurde jedoch öfter die 12-Uhr-Regel missachtet." Der Anteil der Verstöße an allen Preisänderungen sei damit von rund 1,6 Prozent im April auf mehr als 9 Prozent im Mai gestiegen. "Ob und inwiefern dieser Anstieg mit dem zum 1. Mai in Kraft getretenen, befristeten Tankrabatt zusammenhängt oder eine allgemeine Verhaltensänderung als Reaktion auf die 12-Uhr-Regel ist, ist nicht feststellbar", betont Lehmann.

Der entscheidende Punkt

Maßgeblich für die Erhebung war der Senatsverwaltung zufolge nicht die Adresse der Tankstellen, sondern der Sitz der Unternehmen, die die Preise für die jeweilige Filiale festsetzen. Die Tankstellen selbst können demnach auch außerhalb Berlins liegen. 

Auf Grundlage der ausgewerteten Daten hat der Senat eigenen Angaben zufolge bislang 79 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. "Für mich ist klar: Wer Regeln zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beschließt, muss sie auch konsequent kontrollieren und Verstöße wirksam ahnden", teilte Lehmann weiter mit.

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