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Bei Tarifverträgen: Minijobber können von gesetzlichem Mindestlohn profitieren

21.11.2013 10:03 Uhr
Arbeitgeber dürfen den Minijobber nicht unter dem Stundenlohn normaler Beschäftiger bezahlen.
© Foto: imago/Schöning

Von der Einführung eines Mindestlohns können auch die sieben Millionen Minijobber profitieren. Ob dann aber noch die Abgabenvorteile gegenüber sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Bestand haben, ist offen.

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Von der Einführung eines Mindestlohns können auch die sieben Millionen Minijobber profitieren. Ob dann aber noch die Abgabenvorteile gegenüber sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Bestand haben, ist offen. "Alle Tarifverträge gelten auch für Minijobber", sagte Wolfgang Buschfort von der Minijob-Zentrale in Bochum. Arbeitgeber dürfen den Minijobber nicht unter dem Stundenlohn normaler Beschäftiger bezahlen. Sie genießen aber den Vorteil, dass ihr Lohn von monatlich bis zu 450 Euro praktischsteuer- und abgabenfrei ist. Das zahlt der Arbeitgeber.

Aber nicht alle Minijobber erhalten Tariflohn. Einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) aus dem Jahr 2012 zufolge verdient ein Viertel der Minijobber weniger als sieben Euro in der Stunde, jeder Zweite weniger als 8,50 Euro. Im Gegensatz zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gehen dazu noch vier von zehn Befragten bei Urlaubsgeld oder Lohn im Krankheitsfall leer aus.

Das RWI und die Minijob-Zentrale verweisen aber darauf, dass Minijobber durch den Nettoverdienst im Vorteil sind. Ob das im Falle der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns so bleibt, sei offen, sagte Buschfort. "Diese Problematik ist der Politik bekannt und spielt in den Koalitionsverhandlungen auch eine Rolle."

RWI-Arbeitsforscher Ronald Bachmann schlägt Gleitzonen als Lösung vor. Die Abgaben sollten stufenweise von 450 Euro an eingerichtet werden und nicht gleich voll zuschlagen. (dpa)

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