Seit Jahresbeginn gelten für Autofahrer neue Regeln, die der Automobilclub Mobil in Deutschland als „durchaus vernünftige Veränderungen“ lobt.
So können Fahrzeugbesitzer ihr Auto jetzt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einfach online unter www.fahrzeugzulassung-deutschland.de abmelden. Dazu benötigen sie den neuen Personalausweis, um sich online identifizieren zu können, die neue Generation des Fahrzeugscheins und die Sicherheitscodes der Stempelplaketten. Bei einem Umzug muss der Halter künftig nicht mehr sein Kennzeichen wechseln, auch nicht wenn er das Auto verkauft. Dennoch muss er das Auto ummelden.
Zudem wird ab dem 1. Oktober 2015 ein automatisches Notrufsystem für Neuwagen Pflicht. Das sogenannte E-Call-System gilt für alle PKW bis 3,5 Tonnen. Es löst einen Alarm an Rettungszentralen aus, wenn ein Fahrzeug einen schweren Zusammenstoß hat.
Wer sich überlegt, ein Elektroauto anzuschaffen, sollte nicht mehr lange warten: Ab dem 1. Januar 2016 gewährt der Staat nur noch eine Steuerbefreiung von fünf Jahren. Wird das Fahrzeug vorher zugelassen, sind es zehn Jahre. Während die Steuerbefreiung sinkt, soll das Elektromobilitätsgesetz, das ab Februar 2015 in Kraft tritt, Elektroautos Privilegien zugestehen. Kommunen können zum Beispiel vergünstigte Parkgebühren erheben oder das Befahren von Busspuren erlauben. Benzin- und Dieselmotoren von Neuwagen hingegen müssen ab dem 1. September die Abgasnorm Euro 6 erfüllen, die weniger Stickoxide erlaubt. (ms)